Mehr Lebensqualität: Fahrdienst für Schwerbehinderte kommt

von Thorsten Raedlein


| Foto: Anke Donner



Landkreis. Bis zum Sommer soll es im Kreis Wolfenbüttel wieder einen Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen geben. Der Kreistag gab in seiner Sitzung am Montag grünes Licht.

Die Entscheidung dazu fiel einstimmig. Nun müsse, so Sozialdezernentin Kathrin Klooth der rechtliche Rahmen erarbeitet werden. Der Entwurf soll dann so schnell wie möglich im Sozialausschuss präsentiert werden. Bis zum Sommer dürfte die entsprechende Satzung dann verabschiedet sein. Einig waren sich die Abgeordneten auch, dass eigentlich auch die Bahn in die Pflicht genommen werden müsse, für barrierefreie Zugänge zu ihren Zügen zu sorgen. "Der Fahrdienst ist daher nur die zweitbeste Lösung", so Bertold Brücher (GRÜNE). Allerdings bedeute er eine Steigerung der Lebensqualität für schwerbehinderte Menschen. Diese Meinung teilte auch Sabine Resch-Hoppstock (SPD). Uwe Lagosky (CDU) gab sich selbstkritisch. "Vielleicht hätten wir damals den Fahrdienst nicht aufgeben sollen".

Fahrdienst bis 2009


Bis zum Jahr 2009 hat der Landkreis Wolfenbüttel, wie Sozialdezernentin Kathrin Klooth berichtete, nach den „Richtlinien des Landkreises Wolfenbüttel für die Gewährung von Eingliederungshilfe bei Benutzung eines Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen“ einkommens- und vermögensunabhängig bei Berücksichtigung eines Eigenbetrages Fahrten im Behindertentransport finanziert. Die Aufwendungen hierfür wurden mit dem Land als Sozialhilfeleistungen über das Quotale System abgerechnet.

Monatlich wurden bis zu acht Einzelfahrten (Hin- oder Rückfahrten) in einem Umkreis von bis zu 15 Kilometer vom Wohnort des schwerbehinderten Menschen bezuschusst. Blinde Menschen zählten nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Beihilfen waren ausgeschlossen, wenn für die Fahrt ein ärztlicher Beförderungsauftrag vorlag oder gleichartige Leistungen von anderen Sozialhilfe- oder Sozialleistungsträgern gewährt werden konnten. Eine Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller wurde nicht vorgenommen.

Kosten werden auf 70.000 Euro geschätzt


Sollte ein Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen erneut angeboten werden, müsste dies aus freiwilligen Mitteln des Landkreises finanziert werden. Eine Finanzierung im Rahmen der Sozialhilfe wäre ausgeschlossen. Aus diesen freiwilligen Mitteln müssten auch diejenigen Fälle finanziert werden, in denen ein Anspruch nach dem SGB XII besteht (Nachrang der Sozialhilfe). Die entstehende finanzielle Last bei Wiedereinführung eines Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen könne nur vage prognostiziert werden. Klooth rechnet mit 70.000 Euro Kosten zuzüglich Personalkosten für die Bearbeitung der Fälle.


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