Mindestlohn: Auszubildende in Sackgasse?


| Foto: Werner Heise



Landkreis. Als „Sackgasse für mögliche Azubi“ sieht die Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen den geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Durch die derzeit gewählte niedrige Altersgrenze von 18 Jahren für Mindestlohnempfänger könnten potenzielle Auszubildende auf die Idee kommen, nach dem Schulabschluss statt einer Ausbildung lieber gleich den Weg auf den Arbeitsmarkt zu suchen. Denn die durchschnittliche Ausbildungsvergütung liege im Handwerk unter der geplanten Höhe des Mindestlohns.

„In der jetzigen Form behindert die Mindestlohnregelung das Bemühen um qualifizierten Nachwuchs in massiver Weise“, so die Kreislehrlingswartin des Landkreises Wolfenbüttel, Christa Rutter. Junge Menschen könnten dem Irrglauben erliegen, zur kurzfristigen Erfüllung eigener Wünsche mit schnellem Geld die langfristige Sicherheit und Perspektive einer qualifizierten und zukunftssicheren Ausbildung zu opfern. Daher fordert das Handwerk, die Altersgrenze auf mindestens 21 Jahre oder besser noch auf 25 Jahre heraufzusetzen.

Schon heute sei der Kampf um den Ausbildungsnachwuchs voll entbrannt. So ginge die Zahl der Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im vergangenen Jahr um rund 20.000 gegenüber dem Referenzjahr 2000 zurück. Diese Zahl würde sich in den kommenden Jahren drastisch erhöhen und im Jahr 2016 bei etwa 90.000 liegen.