Neue Aufgabe für das Landesamt für Soziales, Familie und Jugend


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Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung des Betreuungsgesetzes in den Landtag einzubringen. Danach soll das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) künftig auch als Betreuungsbehörde auf Landesebene tätig werden.

Die dort tätigen Mitarbeiter können damit die rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, auf einer rechtlich gesicherten Grundlage als Behördenbetreuer übernehmen. Die gesetzliche Vertretung der Betroffenen erfolgt zum Beispiel bei der Vermögensverwaltung, der Gesundheitsvorsorge oder auch in Behördenangelegenheiten, wenn etwa Anträge gestellt werden müssen.

„Wir schaffen auf diese Weise für die Mitarbeiter des Landesamtes eine rechtlich gesicherte Grundlage“, sagte Justizminister Bernd Busemann.

Bereits seit 2004 waren im Rahmen eines Modellprojektes Behördenbetreuer zu rechtlichen Vertretern bestellt worden. Nach bestehender Rechtslage war dies aber bisher nur auf ehrenamtlicher Basis möglich. Mit dem Landesamt als weiterer Betreuungsbehörde können sie ihre erfolgreiche Arbeit als Behördenbetreuer weiterführen.


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