Neue Besucherregelung im Städtischen Klinikum

Ab Montag gilt die 3G-Plus-Regelung und FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher des Hauses.

Ab dem 2. Mai 2022 gilt im Städtischen Klinikum Wolfenbüttel die 3G-Plus-Regelung für Besucher.
Ab dem 2. Mai 2022 gilt im Städtischen Klinikum Wolfenbüttel die 3G-Plus-Regelung für Besucher. | Foto: Städtisches Klinikum Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Ab dem kommenden Montag, 2. Mai, gilt im Städtischen Klinikum die 3G-Plus-Regelung für alle Besucher des Hauses. Unter Beibehaltung aller weiteren Besucherregelungen, unter anderem der FFP2-Maskenpflicht, haben dann auch ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Angehörigen zu besuchen. Dies teilt das Städtische Klinikum in einer Pressemitteilung mit.



Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes Anfang des Monats entfielen die Corona-Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich völlig, auch für ungeimpfte Personen. Auch im öffentlichen Leben gibt es, bis auf das Tragen einer FFP2-Maske im Nahverkehr und medizinischen bzw. pflegerischen Einrichtungen, kaum noch Einschränkungen. „Da für den Zutritt in Krankenhäuser weiterhin eine Test- und FFP2-Maskenpflicht besteht, sehen wir nach der geänderten Rechtslage keinen triftigen Grund dafür, ungeimpften Bürgerinnen und Bürgern den Besuch ihrer Angehörigen nicht zu ermöglichen“, so Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums.

"Festhalten an 2G-Plus-Regelung nicht länger vermittelbar“


„Unser Testregime bleibt unverändert bestehen, unser Sicherheitsniveau damit weiterhin auf dem höchsten Niveau“, so Burghardt. Auch wenn das Klinikum die Möglichkeit hätte, die bisherigen Besuchsregelungen unter Berufung auf das Hausrecht aufrechtzuerhalten, habe man sich dazu entschieden, im Sinne der Patienten und Angehörigen zu handeln. „Wir orientieren uns dabei an der derzeitigen Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Ein stoisches Festhalten an der 2G-Plus-Regelung erschien uns nicht länger vermittelbar“, erklärt der Geschäftsführer die Entscheidung.

Im Städtischen Klinikum gilt also weiterhin die generelle Testpflicht für alle Besucher des Hauses. Demnach müssen alle Besucher, unabhängig vom Impf- bzw. Genesenenstatus, einen tagesaktuellen, negativen Testnachweis eines anerkannten Testzentrums mitbringen. Dieser dürfe nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ berechtige auch ein PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden – zum Zutritt. Ein entsprechender Test ist direkt vor Ort möglich.

Etwas Zeit einplanen


Vor dem Zutritt ins Klinikum müssen die Impf- bzw. Genesenenausweise sowie die Testnachweise auf ihre Korrektheit hin überprüft werden. „Auch wenn wir es bereits viele Male kommuniziert haben, so möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass Besuche nicht generell Punkt 14:30 Uhr eingeplant werden sollten“, so Burghardt abschließend. Alle Informationen zu den derzeitigen Besucherregelungen finden Sie auf der Homepage des Klinikums unter www.klinikum-wolfenbuettel.de/infos.


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