Sickte. In seiner letzten Sitzung hat der Rat der Samtgemeinde Sickte die Bestimmung über die Mittagsruhe per Beschluss aus der Gefahrenverordnung entfernt. Diese Bestimmung bedeutete bisher, dass werktags in der Zeit von 13 bis 15 Uhr private lärmbelastende Tätigkeiten wie Rasenmähen zu unterbleiben haben und einen Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung darstellen, der geahndet werden kann. In einer Pressemitteilung kritisiert die SPD-Samtgemeinderatsfraktion Sickte diese neue Regelung.
Die Neufassung der Verordnung sei erforderlich gewesen, da diese durch Zeitablauf unwirksam geworden war. Die Verwaltung habe die Neufassung genutzt, um in ihrer Vorlage auch substantielle Veränderungen vorzunehmen, nämlich die Aufhebung der Mittagsruhe und die Verschiebung des Beginns der Abendruhe von 19 auf 20 Uhr. Der Samtgemeinderat beschloss dies mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen. Der SPD-Antrag auf Erhalt der Mittagsruhe wurde abgelehnt.
Samtgemeindeverwaltung will nicht in Nachbarschaftsstreitigkeiten eingebunden werden
Es werde angeführt, dass die Regelung der Mittagsruhe nicht mehr zeitgemäß sei. Außerdem sei sie häufig Hebel die Samtgemeindeverwaltung in Nachbarschaftsstreitigkeiten einzubinden, künftig sollten die Bürgerinnen und Bürger selbst tragfähige nachbarschaftliche Absprachen treffen. "Aber wer, wenn nicht die Ordnungsbehörden, sind für die Einhaltung von Verordnungen zuständig?", fragt die SPD-Samtgemeinderatsfraktion und kritisiert scharf, dass ohne Not eine wichtige Bestimmung zum Gesundheitsschutz in der Samtgemeinde abgeschafft worden sei. Die bisherige Regelung sei weitestgehend bei den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert, seit Jahrzehnten. Vor allem Ältere, jüngere Kinder, Erkrankte, Schichtarbeiter seien betroffen. Die Mittagsruhe stelle häufig für diese eine wichtige Erholungsphase dar, die auch dem biologischen Rhythmus entspreche.
Die SPD-Fraktion kritisiert weiter, dass eine so wesentliche und für viele Menschen wichtige Entscheidung kurzfristig innerhalb von vier Wochen in den Gremien behandelt worden sei, ohne dass das Thema in irgendeiner Mitteilung der Verwaltung öffentlich bekannt gemacht worden wäre. Dies werde seitens der Verwaltung offenbar auch nicht als erforderlich angesehen. Antwort des Samtgemeindebürgermeisters auf den Einwand der SPD: "Wenn das für so wichtig gehalten würde, hätte die Fraktion das ja tun können." Bürgerinformation oder das sonst gern annoncierte Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern spiele hier wohl keine Rolle. "Dass die Verordnung auslief, ist seit 20 Jahren (Laufzeit der Verordnung) bekannt, also Zeit genug, das Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne dass sie involviert waren und ohne dass die Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsgemeinden und Ortschaften gehört worden wären", so die SPD, die das Ziel der Wiederherstellung der Regelung über die Mittagsruhe verfolgt.
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