Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen können sich darauf verlassen, dass die von ihnen erworbenen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände den hohen gesetzlichen Ansprüchen der Lebensmittelsicherheit genügen. Das zeigen die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 2010.
„Obwohl die Anzahl der Betriebe im Vergleich zu 2009 in Niedersachsen geringfügig zurückgegangen ist, stieg die Zahl der Kontrollen im Jahre 2010 leicht auf 71.000 an. Bemerkenswert ist, dass sich die risikoorientierten Kontrollen bewährten: Es wurden mehr als doppelt so viele erhebliche Rechtsverstöße festgestellt wie 2009. Das zeigt deutlich, dass wir mit nahezu unveränderten Ressourcen durch optimale Risikoorientierung die Effizienz der Kontrollen steigern konnten. Weiterhin ist festzuhalten, dass bei der Untersuchung von insgesamt 27.089 Proben lediglich 45 wegen mikrobiologischer Verunreinigungen oder durch enthaltene Fremdkörper als gesundheitsschädlich, bzw. gesundheitsgefährdend bewertet werden“, so Niedersachsens Verbraucherschutzminister Gert Lindemann bei der Vorstellung des Verbraucherschutzberichtes 2010 in Hannover.
Ob Lebensmittel wie Fleisch, Fisch und Gemüse, Torten und Feingebäck oder alltäglich verwendete Gegenstände wie Badeschuhe, Aufbewahrungsgefäße für Lebensmittel oder Duschbäder aus Ein-Euro-Läden – die weit überwiegende Anzahl der Proben entsprach den Anforderungen des Lebensmittelrechts. Gab es Mängel, wurden Maßnahmen zur Einhaltung und Durchsetzung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingeleitet.
Schwerpunkte der amtlichen Kontrollen und Probenahmen lagen in 2010 unter anderem auf dem Hygienestatus in den Betrieben, der Kennzeichnung und einer möglichen Belastung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Schwermetallen. Dies erklärt sich daraus, dass im Bereich der allgemeinen Hygiene unverändert der Großteil mit 58 % aller Verstöße festgestellt wird. In Bezug auf Kinder- und Jugendschmuck bleiben Schwermetalle ein weiter zu beobachtendes Themenfeld.
„Durch die Gesamtheit der Maßnahmen und die enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden ist die Sicherheit der Lebensmittel sowie der Gegenstände, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher im täglichen Leben in Kontakt kommen, gewährleistet“, erklärt Minister Lindemann.
Aus Sicht der kommunalen Veterinärbehörden erläuterte Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) die im Jahr 2010 erfolgten Kontrollmaßnahmen: „Von knapp 93.000 Betrieben haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltungen rund 43.500 besucht und dabei 71.000 Kontrollen durchgeführt.
Die Auswahl der Betriebe und die Kontrollhäufigkeit erfolgte risikoorientiert.“ Er führte weiter aus, dass in fast 13.600 Betrieben (14,54 Prozent) Verstöße festgestellt worden sind. Überwiegend habe es sich dabei um allgemeine hygienische Schwachstellen sowie um Kennzeichnungs- und Aufmachungsmängel gehandelt. Nach Betriebskontrollen und Probenahmen sind im Jahr 2010 in Niedersachsen insgesamt rund 17.700 ordnungsbehördliche Maßnahmen durchgeführt worden, aus denen 3600 Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren folgten.
Der Verbraucherschutzbericht 2010 wurde gemeinsam vom Verbraucherschutzministerium, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden erstellt und wendet sich direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher. Daneben hat das LAVES einen ergänzenden Tätigkeitsbericht mit einer ausführlichen Darstellung seiner Strukturen sowie detaillierten Untersuchungsergebnissen und Auswertungen vorrangig für die Fachöffentlichkeit zusammengestellt. Aktuelle Untersuchungsergebnisse werden zudem laufend im Internet veröffentlicht.
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