Oesterhelweg: "Gebührenverordnung schädigt Mittelstand und Verbraucher"




Wolfenbüttel. Der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg übt heftige Kritik an dem von Landwirtschaftsminister Meyer vorgelegten Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung für Lebens- und Futtermittelkontrollen. Demnach sollen künftig alle Kontrollen in diesem Bereich für die Betriebe kostenpflichtig sein – egal ob es sich um routine- oder anlassbezogene Kontrollen handelt.

„Die Pläne der Landesregierung werden zu massiven Kostensteigerungen für alle Betriebe im Lebensmittelhandwerk führen, vor allem mittelständische Betriebe werden belastet“, sagte Frank Oesterhelweg. Auch den Verbraucher würde die Neuregelung hart treffen. „Die Branche wird letztlich nicht umhin kommen, die zusätzlichen Kosten zumindest zum Teil auf den Verbraucher umzulegen.“

Die Änderung der Gebührenverordnung bedeutet zugleich einen grundsätzlichen Paradigmenwandel in der Finanzierung der Kontrollen. Bislang gehörten die anlasslosen Routinekontrollen zur öffentlichen Daseinsvorsorge – künftig sollen die Betriebe selbst dafür aufkommen, egal ob bei der Untersuchung Missstände aufgedeckt werden oder nicht. „Das ist so ähnlich, als müsste ein Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle dafür zahlen, dass er angehalten wurde, auch wenn er sich absolut vorschriftsmäßig verhalten hat“, so Oesterhelweg. „Vor allem für die kleinen Betriebe, die Bäckereien, Schlachtereien und Marktstände im ländlichen Raum, wären die Kosten von bis zu 1000 Euro pro Kontrolle eine enorme Belastung. Wenn er nicht dafür verantwortlich sein will, dass diese Betriebe reihenweise schließen müssen, sollte der Minister seinen Änderungsentwurf schnellstmöglich zurückziehen oder der Lebenswirklichkeit im Lande anpassen.“

Als besonders auffällig bezeichnete Oesterhelweg die Tatsache, dass Gebühren für konkrete Untersuchungen teilweise um ein Vielfaches höher seien als bei unabhängigen Instituten. „Hier will der Minister Bürokratie finanzieren – Mittelstand und Verbraucher zahlen dafür die Zeche“, so Oesterhelweg.

Als Reaktion auf die Empörung, die der Entwurf bei den Verbänden hervorgerufen hat, hat die CDU-Landtagsfraktion für den 12. Februar die Unterrichtung des öffentlich tagenden Agrarausschusses durch die Landesregierung beantragt.


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