Wolfenbüttel. Am Samstagabend fiel einer Polizeistreife auf der Neindorfer Straße ein Roller auf, der ohne die vorgeschriebene Beleuchtung fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle wurde durch die Beamten festgestellt, dass der Elektro-Roller ohne Straßenzulassung und gültige Betriebserlaubnis unterwegs war. Desweiteren stellte sich heraus, dass der 21-jährige Fahrer keine erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und es wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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