Ostfalia: "Umbach tritt nicht zurück, er verzichtet auf weitere Amtszeit"

von Marc Angerstein


| Foto: Marc Angerstein



Nach unserer Eilmeldung von gestern, dass Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, Präsident der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, zum 31. August von seinem Amt zurücktritt, hat die Ostfalia heute dazu eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht.

Dabei spricht die Hochschule in einer Pressemitteilung allerdings nicht von einem "Rücktritt" Umbachs zum Ende August, indem er am 1. September seine Arbeit zum Beginn der neuen Amtszeit nicht aufnimmt, obwohl er bereits im vergangenen Jahr dafür wiedergewählt wurde. Stattdessen legt die Hochschule Wert auf den Begriff "Verzicht". Ob ein Nichtantritt nun ein Rücktritt vom Amt oder ein Verzicht auf das Amt ist, werden wir in unserer weiteren Berichterstattung zu diesem Thema nicht vertiefen. Stattdessen veröffentlichen wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht folgend, die Pressemitteilung der Ostfalia - wie immer - ungekürzt und unkommentiert im Originalwortlaut:

Ostfalia-Präsident Wolf-Rüdiger Umbach verzichtet auf weitere Amtszeit


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Prof. Dr. Wolf Rüdiger Umbach. Foto: Ostfalia



Seit 1989 leitet Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach (67) die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel). Am 19. April 2012 hat der Senat der Hochschule ihn mit Wirkung zum 1. September 2013 einstimmig für eine weitere Amtszeit gewählt. Doch in der vergangenen Woche (23.5.) gab Präsident Umbach vor dem Senat eine Erklärung ab. Wolf-Rüdiger Umbach verzichtet aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen auf eine weitere Amtszeit. „Vor einem Jahr waren diese noch nicht absehbar. Sie können mir glauben, dass ich diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen habe, da ich dieses Amt immer sehr gern ausgeübt habe und bis zum Ende dieser Amtszeit am 31. August ausüben werde“, sagt Umbach.

Bereits heute trifft sich der Senat in einer außerordentlichen Sitzung, um drei Mitglieder für eine Findungskommission zur Neuwahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten zu bestimmen. Weitere drei Mitglieder werden vom Hochschulrat der Ostfalia und ein Mitglied mit beratender Stimme vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur bestellt.


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