Wolfenbüttel. Während des Weihnachtsmarktes war das Parken rund um den Stadtmarkt nicht möglich, nun sind die Buden fast alle abgebaut. Am Mittwoch, 3. Januar, kann der Wochenmarkt wieder an gewohnter Stelle starten und nach dem Wochenmarkt (15 Uhr) werden auch die Parkplätze wieder zur Verfügung stehen.
In den gekennzeichneten Parkflächen im Randbereich des Stadtmarktes werden ab 3. Januar 2017 wieder 34 Parkplätze freigegeben, sieben Parkflächen bleiben der Nutzung des Standesamtes vorbehalten. Die Parkplätze dürfen als Kurzzeit-Parkplätze für eine Parkdauer von bis zu 60 Minuten genutzt werden, werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Ausgenommen sind die Wochenmarkt-Tage mittwochs und samstags, dann darf nur zwischen 15 und 20 Uhr geparkt werden. Sonntags und zu allen anderen Zeiten ist das Parken nicht gestattet (absolutes Halteverbot), dies gilt auch für Besitzer eines Bewohnerparkausweises.
Kostenloses Parken mit Parkscheibe
Das Parken ist während der erlaubten Zeiten kostenlos, eine Parkscheibe muss jedoch verwendet werden. Wer ohne diese sein Fahrzeug abstellt, die Höchstparkdauer überschreitet oder außerhalb der freigegebenen Parkflächen oder Parkzeiten den Stadtmarkt als Abstellplatz nutzt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
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