Für die Pferdezüchter in Niedersachsen ist es ein Symbol ihrer traditionsreichen Zucht und ein Merkmal, an dem die Herkunft ihrer Pferde schnell erkannt werden kann. Der Heißbrand auf dem linken Hinterschenkel von Hannoveranern, Trakehnern und Oldenburger sowie vielen weiteren Pferde- und Ponyrassen steht jedoch bundesweit in der Diskussion. Er soll durch einen elektronischen Chip ersetzt werden. Sowohl Bauern- als auch Zuchtverbände fordern nun, dass der Heißbrand bei Pferden weiterhin zulässig bleibt.
Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, werden der Präsident der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Breido Graf zu Rantzau, sowie Vertreter der Zuchtverbände Hannover, Holstein und Trakehner am Donnerstag, 29. September, in einem persönlichen Gespräch rund 35.000 Unterschriften von Pferdezüchtern aus ganz Deutschland an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner übergeben. Für das Landvolk Niedersachsen ist entscheidend, dass der Schenkelbrand bei Pferden auch aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht verboten werden muss. Zu diesem Ergebnis kommt eine wissenschaftliche Untersuchung der Christian-Albrecht-Universität in Kiel. Die Kieler Wissenschaftler analysierten mit modernsten technischen Methoden das Schmerzgefühl und das Verhalten von insgesamt 24 Fohlen im Alter von fünf bis sieben Monaten beim Schenkelbrand. Bei allen untersuchten Tieren verlief das Setzen des Brandzeichens ohne Komplikationen.
Damit nicht genug: Die Pferdezüchter sehen sich auch mit einer Diskussion um den ermäßigten Steuersatz beim Verkauf ihrer Tiere konfrontiert. Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Mai 2011 gegen Deutschland entschieden, dass die unterschiedslose Anwendung des ermäßigen Mehrwertsteuersatzes auf Pferde nicht mit europäischen Vorgaben vereinbar ist. Da das Landvolk Niedersachsen davon ausgeht, dass die Bundesregierung im Nachgang zu der Entscheidung Überlegungen anstellt, wie das Urteil im nationalen Recht umzusetzen ist, hat es in einem Brief an Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring appelliert, im Bundesrat gegen die Umsetzung zu stimmen. Eine angemessene Lösung, die sowohl den Pferdehaltern als auch der höchstrichterlichen Entscheidung gerecht wird, könnte nach Meinung des Landesbauernverbandes darin bestehen, für Pferde, die als Nahrungs- oder Futtermittel dienen oder in der Landwirtschaft eingesetzt werden, weiterhin den ermäßigen Steuersatz anzuwenden. Die Gruppe der Pferde, die in der Landwirtschaft eingesetzt sind, lässt sich anhand drei rechtssichererer, objektiver und einfach nachprüfbarer Kriterien abgrenzen: Pferde vor Vollendung des 5. Lebensjahres, Pferde, die für aktive Zuchtmaßnahmen genutzt werden, und Pferde, die von landwirtschaftlichen Betrieben gekauft werden. Für diese Tiere müsste auch weiterhin der ermäßigte Steuersatz gelten.
mehr News aus Wolfenbüttel