Positive Signale für Fahrdienst für Schwerbehinderte

von Thorsten Raedlein


| Foto: LKWF



Landkreis. Da flossen bei Daniela Möller aus Schandelah in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit die Tränen. "Danke", sagte sie gerührt. Eben haben sich dessen Mitglieder für die Wiedereinführung des Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen ausgesprochen. 70.000 Euro sollen schon einmal – mit Sperrvermerk versehen – in den Haushalt 2015 eingestellt haben. Seit sieben Jahren sitzt sie wegen ihrer Multiplen Sklerose im Rollstuhl – sie ist eine der Schwerbehinderten, die, sollte sich auch der Kreistag dafür aussprechen, von der Reglung profitieren würde.

Mit ihrem Mann und ihrer Tochter war sie extra zur Sitzung angereist, um ihren Fall zu schildern. Ihr Problem: Der Bahnhof in Schandelah ist nicht auf beiden Fahrsteigen barrierefrei. Die Fahrt nach Braunschweig ist kein Problem, die Fahrt zurück endet dann aber in der Sackgasse. Sie müsste mit dem Zug bis Helmstedt reisen, dann umsteigen und zurück nach Schandelah. Durch die Umsteige- und Wartezeiten ist sie dann bis zu drei Stunden unterwegs. Den Bus als Alternative gibt es leider auch nicht, der fährt den Ort nicht an. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben? Nicht einfach.

Fahrdienst bis 2009


Bis zum Jahr 2009 hat der Landkreis Wolfenbüttel, wie Sozialdezernentin Kathrin Klooth berichtete, nach den „Richtlinien des Landkreises Wolfenbüttel für die Gewährung von Eingliederungshilfe bei Benutzung eines Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen“ einkommens- und vermögensunabhängig bei Berücksichtigung eines Eigenbetrages Fahrten im Behindertentransport finanziert. Die Aufwendungen hierfür wurden mit dem Land als Sozialhilfeleistungen über das Quotale System abgerechnet.

Monatlich wurden bis zu acht Einzelfahrten (Hin- oder Rückfahrten) in einem Umkreis von bis zu 15 km vom Wohnort des schwerbehinderten Menschen bezuschusst. Blinde Menschen zählten nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Beihilfen waren ausgeschlossen, wenn für die Fahrt ein ärztlicher Beförderungsauftrag vorlag oder gleichartige Leistungen von anderen Sozialhilfe- oder Sozialleistungsträgern gewährt werden konnten. Eine Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögenssituation der Antragsteller wurde nicht vorgenommen.

Kosten werden auf 70.000 Euro geschätzt


Sollte ein Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen erneut angeboten werden, müsste dies aus freiwilligen Mitteln des Landkreises finanziert werden. Eine Finanzierung im Rahmen der Sozialhilfe wäre ausgeschlossen. Aus diesen freiwilligen Mitteln müssten auch diejenigen Fälle finanziert werden, in denen ein Anspruch nach dem SGB XII besteht (Nachrang der Sozialhilfe). Die entstehende finanzielle Last bei Wiedereinführung eines Fahrdienstes für schwerbehinderte Menschen könne nur vage prognostiziert werden. Klooth rechnet mit 70.000 Euro Kosten zuzüglich Personalkosten für die Bearbeitung der Fälle.

Berthold Brücher (GRÜNE) bezeichnete es als "ärgerlich", dass die bisher erstatteten SGB-Fälle dann auch vom Kreis übernommen werden müssten, gleichwohl sollte der Fahrdienst wieder eingerichtet werden. "Wir sehen uns als Mobilitätslandkreis", so Brücher. Auch Klaus Hantelmann (CDU) teilte diese Meinung. Der Landkreis müsse den ländlichen Kommunen zur Seite stehen, damit dieser lebenswert bleibe. Für die SPD sprach sich auch Sabine Resch-Hoppstock für den Fahrdienst aus. Inklusion sei eben nicht nur in den Schulen nötig.


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