Resolution gegen Fracking in Wolfenbüttel

von jd




[image=5e1764ba785549ede64ccbfa]"Fracking gehört sich eigentlich nicht", findet Bertold Brücher (Grüne). Die Vertreter der übrigen Parteien im Kreistag drückten das anders aus, meinten aber das Gleiche: Alle lehnen Fracking ab. Das umstrittene Verfahren, um Erdgasvorkommen zu fördern, soll in Wolfenbüttel nicht angewendet werden, wenn es nach dem Kreistag geht. Der verabschiedete am Montag eine Resolution dagegen.

Frank Oesterhelweg (CDU) sagte mit Blick auf sein Landtagsmandat: "Ich werde so etwas in Hannover nicht mitmachen. Und wenn es Ärger gibt in der Partei, dann gibt es eben Ärger." Marcus Bosse (SPD) erwartet vom Land ein Moratorium in Bezug auf das Fracking.

Einstimmig verabschiedeten die Kreistagsmitglieder die Resolution. Hier lesen Sie sie im Wortlaut:
"Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel lehnt mit Nachdruck das sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise –förderung oder zur Suche nach Erdgasvorkommen ab. Der Kreistag stellt fest, dass der Einsatz wassergefährlicher chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder abseits von Wasserschutzgebieten geht.

 Der Wolfenbütteler Kreistag fordert daher die niedersächsische Landesregierung auf,

 ·         das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, dass bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres - sowohl im Bezug auf der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als auch deren Förderungsbewilligung - auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,

·         sich bei der Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, das künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking - beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis - neben einer Beteiligung der Gemeinden, Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch Einvernehmen hergestellt werden muss,

·         eine umfangreiche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu gewährleisteten

·         eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen." 


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