Wolfenbüttel. Das in der vergangenen Woche von SPD und Grünen mit ihrer Einstimmen-Mehrheit beschlossene Schulgesetz bedroht nach Ansicht des FDP-Ratsherrn Rudolf Ordon massiv die Bildungsqualität in Niedersachsen, vor allem aber die Schulform Gymnasium.
Zwar sei die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren positiv zu bewerten, doch verhindere die ideologiebehaftete rot-grüne Schulpolitik etwa durch die faktische Abschaffung der Förderschule Lernen und der Förderschule Sprache, dass jeder Schüler eine individuelle Förderung erhalte könne. Kinder mit dem Unterstützungsbedarf Lernen, die bisher in kleinen Lerngruppen individuell betreut würden, müssten zukünftig mit einer stundenweise Betreuung in größeren Lerngruppen an anderen Schulen vorlieb nehmen.
Auch die Einrichtung der Gesamtschule als ersetzende Schulform sieht Ordon, der Mitglied im Schulausschuss der Stadt ist, kritisch. "Rot-Grün legt damit die Axt an das Gymnasium und ebnet den Weg zur Einheitsschule für einen vermeintlichen Einheitsschüler, den es in der Realität nicht gibt." Jeder Schüler habe das Recht, auf der Grundlage seiner Fähigkeiten und Begabungen optimal und individuell gefördert zu werden. Deshalb müssten Schüler differenziert gefördert werden, damit sie nicht unter- bzw. überfordert werden. Auch die geplante Abschaffung der Gymnasiallehrerausbildung zugunsten eines Einheitslehrers legt die Hand an die Wurzeln dieser Schulform, die in Wolfenbüttel von etwa 45 Prozent der Schüler eines Jahrgangs besucht wird. Formal werde diese Schulform noch nicht direkt abgeschafft, da sie bei den Eltern sehr beliebt sei, inhaltlich und qualitativ werde sie immer mehr integrativen Schulformen angepasst, so dass leistungsstarke Schüler ihre Fähigkeiten nicht mehr optimal ausschöpfen könnten.
Die geringe Wertschätzung des Gymnasiums und der an ihr unterrichtenden Lehrkräfte zeige sich auch darin, dass die "Zukunftsoffensive Bildung" der Kultusministerin vor allem durch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Gymnasiallehrkräfte finanziert werden sollte. Hier hätte erst das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingeschaltet werden müssen, das in der höheren Unterrichtsverpflichtung nur der Gymnasiallehrkräfte einen rechtswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und gegen das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes sah und den entsprechenden Erlass für unwirksam erklärt hat.
Kritik übte Rudolf Ordon auch an der Abschaffung der Laufbahnempfehlung nach Klasse 4. Damit werde keineswegs der Leistungsdruck von den Kindern genommen. Eltern und Kinder hätten nun zu wenige Anhaltspunkte, das Leistungsvermögen im Hinblick auf die Wahl einer weiterführenden Schule einzuschätzen. Zudem sende die Abschaffung der Laufbahnempfehlung ein fatales Signal an die Kinder: Es nehme den Kindern die Chance zu lernen, dass es sich lohnt, sich anzustrengen. Das Schulgesetz nehme damit den Kindern auch die Chance, stolz auf die eigene Leistung zu sein.
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