Wolfenbüttel. Wer eine Grabstelle auf dem Hauptfriedhof der Stadt Wolfenbüttel nicht selbst pflegen kann oder möchte, hatte bisher zwei Optionen: die Beauftragung eines externen Dienstleisters oder ein Vertrag mit der städtischen Friedhofsverwaltung. Letzteres soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Stadt will sich aus der privaten Grabpflege zurückziehen.
Ab dem 1. Juli dieses Jahres sollen keine neuen Verträge zur privaten Grabpflege auf den städtischen Friedhöfen mehr abgeschlossen werden. Bestehende Einzel- und Jahresaufträge sollen nicht über 2026 hinaus verlängert werden. Über eine entsprechende Verwaltungsvorlage entscheidet der Rat der Stadt in der kommenden Woche.
Strukturelles Finanzloch
Die kommunale Durchführung privater Grabpflege sei keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Leistung, heißt es in der Begründung des Antrags. Diese zusätzliche Dienstleistung führe zu einem erheblichen Verwaltungs- und Koordinationsaufwand. Insbesondere die Vielzahl individueller Einzelaufträge binde Personalressourcen in Verwaltung und Betrieb in hohem Maße, ohne dass hierfür eine vollständige Kostendeckung sichergestellt sei. Trotz Gebührenerhöhungen in den vergangenen Jahren bestehe weiterhin eine strukturelle finanzielle Unterdeckung.
Vor dem Hintergrund vorhandener privater Anbieter sei die Verwaltung der Auffassung, dass eine öffentliche Leistungserbringung nicht erforderlich und im Interesse eines funktionierenden Marktes auch nicht geboten sei. Im Austausch mit Firmen, die in Wolfenbüttel Grabpflege anbieten, sei deutlich geworden, dass die privaten Anbieter leistungsfähig und auch bereit und interessiert seien, weitere Aufträge anzunehmen.
Personal soll eingespart werden
Die Stadt möchte so auch Personal einsparen. Im Zuge der Neuausrichtung sei vorgesehen, den Personalbestand sozialverträglich anzupassen, heißt es in der Vorlage. Konkret sei beabsichtigt, Stellen im Bereich der saisonalen Pflegekräfte bei Fluktuation nicht wiederzubesetzen. Dies erfolge abgestimmt auf den Rückgang der derzeit noch bestehenden Pflegeverträge. Es solle auch geprüft werden, ob bestehende Dauergrabpflegeverträge im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten geordnet auslaufen oder – sofern rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – an externe Dienstleister übertragen werden können.
Bei allen Anpassungen bestehender Vertragsverhältnisse wolle man unter besonderer Würdigung des Einzelfalls sensibel und pietätvoll im direkten Austausch mit den Vertragspartnern vorgehen, versichert die Verwaltung. Die Vertragspartner würden auf Wunsch beim Wechsel zu privaten Anbietern wettbewerbsneutral unterstützt.

