Ruhezeiten: Wann muss der Rasenmäher in Sickte im Schuppen bleiben?

Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Geldbuße seitens des Ordnungsamtes drohen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Sickte. Der Frühling steht vor der Tür und die neue Gartensaison beginnt. 

Der Rasen muss gemäht, der Baum- und Strauchschnitt geschreddert werden. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeindeverwaltung in einer Pressemeldung darauf hin, dass Ruhezeiten einzuhalten sind.



Während der Ruhezeit ist zum Beispiel das Rasenmähen mit lauten Motormähern nicht gestattet. Die Verletzung der Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen Paragraph 12 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Sickte dar und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.

Abend- und Nachtruhe


Die Ruhezeiten sind ganztägig an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen (Montag bis Samstag) von 20 bis 22 Uhr (Abendruhe) und von 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe).

Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Sickte finden Sie auf der Internetseite der Samtgemeinde unter www.sickte.de – Verwaltung – Satzung und Verordnung.


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