Samtgemeinde weist auf Straßenreinigungspflicht hin


| Foto: Marc Angerstein



Schladen. Die Samtgemeinde Schladen weist auf die Einhaltung der geänderten Straßenreinigungssatzung und Verordnung über die Straßenreinigungspflicht hin. Durch Satzungsbeschluss sind nunmehr alle Anlieger verpflichtet ihren Gehweg und Gosse zu reinigen.

Die Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Unkraut, Laub, Papier und sonstigem Unrat. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, der Reinigungspflicht einmal wöchentlich nachzukommen, und somit für ein gepflegtes Ortsbild positiv beizutragen.