Sanierung Osterbeek: Werden hier Steuern verschwendet?


Lutz Seifert am Gewässer Osterbeek in Klein Vahlberg. Foto: Bündnis
90 / Die Grünen Ortsverband Elm - Asse - Fallstein
Lutz Seifert am Gewässer Osterbeek in Klein Vahlberg. Foto: Bündnis 90 / Die Grünen Ortsverband Elm - Asse - Fallstein | Foto: privat

Vahlberg. Auf der letzten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Vahlberg wurde beschlossen, das Gewässer Osterbeek nördlich von Klein Vahlberg zu sanieren. Ratsmitglied Lutz Seifert (Die Grünen) kritisiert dieses Vorgehen als Steuerverschwendung.


Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung war kurzfristig um den Punkt „Grabensanierung in Klein Vahlberg“ erweitert worden. Nach Meinung der Ratsmehrheit bestehe Handlungsbedarf wegen Böschungsabbrüchen. Lutz Seifert, Ratsmitglied der Gemeinde Vahlberg, ist von diesem Vorgehen sehr enttäuscht und sagt dazu: „Seit Sommer 2015 ist der Zustand des Grabens bekannt und dokumentiert. Die Verwaltung war beauftragt, einen Ortstermin mit allen Beteiligten zu organisieren. Dies ist bis heute nicht erfolgt und nun wird das alte Sanierungskonzept wieder aus der Schublade geholt.“

Ein genehmungspflichtiger Ausbau?


Nach den vorliegenden Planungen soll die Grabensohle auf einer Länge von 100 Meter begradigt und die Böschung auf 70 Meter mit Lärchenmatten und Wasserbausteinen befestigt werden. Außerdem sollen drei Sohlgleiten eingebaut werden. Diese Baumaßnahme mit einer wesentlichen Umgestaltung des Gewässers stellt nach Einschätzung von Bündnis 90 / Die Grünen einen genehmigungspflichtigen Ausbau dar.

Gemeinde ist zur Maßnahme nicht verpflichtet


Die Partei ist der Meinung, dass hier Steuergelder verschwendet werden, da hier Leistungen von der Gemeinde erbracht werden sollen, zu denen sie gar nicht verpflichtet ist. Die Böschungsabbrüche sind nur dann Aufgabe der Gewässerunterhaltung und damit Aufgabe der Gemeinde Vahlberg, wenn der ordnungsgemäße Abfluss des Gewässers nicht mehr sichergestellt ist. Das ist hier augenscheinlich nicht der Fall. Die gesetzliche Regelung besagt, dass wenn beim Unterhaltungspflichtigen höhere Kosten als die der Regelunterhaltung anfallen, dass diese vom größten Nutznießer der Maßnahme entsprechend des Aufwandes anteilig eingefordert werden können.

Feldinteressentschaft ist Hauptnutznießer


Da der neben dem Gewässer gelegene Feldweg der Feldinteressentschaft gehört, müsste sich diese, als Hauptnutznießer dieser Baumaßnahme, an den Kosten beteiligen. Dies würde bedeuten, dass sich die Feldinteressentschaft mit geschätzten 80 Prozent an den Kosten beteiligen müsste. Lutz Seifert sagt: „Wenn der ordnungsgemäße Wasserabfluss sichergestellt ist, ist die Reparatur der Böschungsabbrüche keine Aufgabe der Gemeinde. Wenn die Baumaßnahme wie geplant durchgeführt wird, ist dies eine Verschwendung von Steuergeldern.“


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