Die Samtgemeindeverwaltung Schladen weist darauf hin, dass auf Grund der guten Witterung lediglich am vergangenen Samstag der "Brenntag" durchgeführt wurde. Der ursprünglich vorgesehene Alternativtermin für Samstag, 22. Oktober findet keine Anwendung. Somit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen am Samstag nicht erlaubt.
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