Im Vorfeld der Fraktionsgespräche von CDU und FDP sowie SPD und Grünen am (morgigen) Montag zur Verankerung der sogenannten Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Stefan Schostok (ungekürzt und unkommentiert):
[image=5e1764c6785549ede64cce9a]„Nachdem sich CDU und FDP in der vergangenen Woche unseren Vorschlag zum Schutz der Kommunen zu eigen gemacht haben, gehen wir morgen mit unserer zentralen Frage in die fraktionsübergreifenden Gespräche: Wie lassen sich die Erfüllung staatlicher Aufgaben und die Einhaltung der Schuldenbremse miteinander vereinbaren? Vor dem Hintergrund eines vom Landesrechnungshof festgestellten strukturellen Haushaltsdefizits von durchschnittlich 1,85 Milliarden Euro pro Jahr muss diese Frage gestellt werden. Darauf kann und darf verantwortliche Politik nicht verzichten. Wie kann unter den Vorgaben der Schuldenbremse die Erfüllung der Landesaufgaben und zentraler Zukunftsaufgaben wie der Bildungsfinanzierung gewährleistet werden?
Angesichts der bisher bekannten Rahmendaten erscheint uns das Erreichen der Nettoneuverschuldung Null bis zum Jahr 2017 absolut unrealistisch. Die Jahreszahl ist von CDU und FDP allein politisch gegriffen, wobei die dann notwendigen tiefen Einschnitte von der Landesregierung bis heute verschwiegen werden. Wir begrüßen jedoch, dass der Finanzminister offenbar noch in diesem Sommer eine neue Mittelfristige Finanzplanung vorlegen will. – Ohne diese Zahlen geht nichts.
Unverändert halten wir daran fest, dass es bei extremen Veränderungen der Einnahme- oder Ausgabesituationen des Landes die begrenzte Möglichkeit der Nettokreditaufnahme geben muss. Dieser Klausel kommt bei konjunkturellen Krisensituationen und Naturkatastrophen infrage. Aber auch außergewöhnliche und tief greifende Entscheidungen auf Bundes- und Europa-Ebene, die zu großen Einbrüchen im Landeshaushalt führen und eine Einhaltung der Schuldenbremse objektiv unmöglich machen, müssen abgefedert werden können.
Dies dient dem Schutz der Landesaufgaben, damit es im Notfall nicht zu irreversiblen Haushaltsmaßnahmen kommen muss, wie beispielsweise zu Entlassungen von Lehrkräften oder Polizeibeamten. Dieser Fall einer absolut außerordentlichen Kreditaufnahme muss dabei – anders als heute – zwingend mit einem Tilgungsplan verbunden sein.
Im Gegensatz zu CDU und FDP in Niedersachsen sind wir gemeinsam mit ausgewiesenen Staatsrechtlern der Ansicht, dass eine solche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es sei daran erinnert, dass Christdemokraten und Liberale in Rheinland-Pfalz unsere Einschätzung teilen, da sie dort einer ähnlichen Vorsorgemaßnahme in der Landesverfassung zugestimmt haben.“
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