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Schulausschuss lehnt Bezuschussung von Schulhunden ab

Die AfD hatte in ihrem Antrag gefordert, die Ausbildung und die Tierarztkosten von Schulhunden zu 50 Prozent zu bezuschussen.

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Schulhund Cira von der Schule am Teichgarten musste anfangs viel lernen. Archivbild. | Foto: Julia Fricke / Video: Ann-Kathrin Weusthoff

Wolfenbüttel. Bereits am 22. März hat die AfD in der Kreistagssitzung den Antrag gestellt, die Kosten für die Ausbildung und die Tierarztkosten von Schulhunden zu 50 Prozent zu bezuschussen. Da die Schulen die Kosten für die Ausbildung des Mensch-Hunde-Teams aus dem Landesbudget zahlen können und die Tierarztkosten für einen Hund schwer kalkulierbar seien, empfahl die Kreisverwaltung die Ablehnung des Antrages. Der Schulausschuss schloss sich der Empfehlung an.


Nach herrschender Meinung würden Hunde in Schulen positive Effekte erzeugen. Angst und Stress könne so mit tiergestützter Pädagogik reduziert werden. Zudem könnten die sozialen Kontakte durch den Einsatz eines Hundes gefördert werden, betont die Verwaltung. Da die Schulen die Kosten für die Ausbildung des Mensch-Hunde-Teams jedoch aus dem Landesbudget zahlen können und die Tierarztkosten für einen Hund schwer kalkulierbar sind, lehnt der Landkreis eine pauschale Zusage zur Übernahme der Tierarztkosten in Höhe von 50 Prozent ab.

Diese Kosten verursacht ein Schulhund


Die Ausbildung der Mensch-Hund-Teams koste zirka 1.300 Euro. Die Kosten könnten über die Fortbildungskosten des Landesbudgets der Schulen abgerechnet werden. Grundsätzlich würden bei der Hundehaltung Kosten für den Kauf des Hundes, Haftpflichtversicherung (Pflicht in Niedersachsen), Sachkundeprüfung, Hundesteuer, Tierarzt, Futter, Näpfe, Hundedecke, Hundebett/- korb, Leine/n, Halsband, Hundegeschirr und Sicherheitsequipment (zum Beispiel für den Transport im Auto), eventuell auch für eine Hundekrankenversicherung oder Operationsversicherung entstehen.

Bei den Tierarztkosten sei zu unterscheiden zwischen den „planbaren“ oder „fixen“ Kosten, die für Entwurmungen und Impfungen entstehen oder den nicht planbaren Kosten bei Krankheit oder Verletzungen. Die Kosten bei Krankheit oder Verletzungen könnten mehrere Tausend
Euro im Jahr betragen. Ob und inwieweit die Aufwendungen für einen Schulhund steuerlich berücksichtigt werden können (Werbungskosten), sei noch nicht abschließend geklärt.

Hundehalter für das Tier verantwortlich


Da sich die Lehrkräfte die Hunde privat anschaffen, würden auch alle mit der Hundeanschaffung verbundenen Pflichten beim Halter liegen. Soll der Hund als Schulhund eingesetzt werden, müsse die Zustimmung der Schulleitung eingeholt werden. Außerdem müsse die Gesamtkonferenz unterrichtet und der Schulvorstand in die Entscheidung eingebunden werden.

In Niedersachsen könne ein Schulhund eingesetzt werden, wenn der Hundehalter ein pädagogisches Konzept vorlegt, der Unterricht bereichert und der Hund regelmäßig eingesetzt werde. 2016 habe die Landesregierung eine Selbstverpflichtung der Hundeführer begrüßt, da diese die Möglichkeit biete Qualitätsstandards zu Ausbildung, Einsatz und Einhaltung der Hygienebestimmungen im Unterricht festzulegen. In der "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" sei in der Kultusministerkonferenz beschlossen worden, dass der Hund nur unter Aufsicht bei den Schülern eingesetzt werden dürfe, regelmäßige tierärztliche Untersuchungen stattfinden müssen und die Tierschutzaspekte zu beachten seien.

So viele Schulhunde hat der Landkreis


In den kreiseigenen Schulen des Landkreises Wolfenbüttel gebe es derzeit sieben Schulhunde. So gebe es einen Hund in der Schule im Innerstetal in Baddeckenstedt, einen in der Werla Schule in Schladen, drei an der Henriette-Breymann-Gesamtschule, einen an der IGS Schöppenstedt und einer an der Schule am Teichgarten in Wolfenbüttel.



An der Carl-Gotthard-Langhans-Schule und an der IGS Wallstraße befinde sich gerade je ein Hund in der Ausbildung zum Schulhund. An der IGS Schöppenstedt würden sich zwei Hunde in Ausbildung befinden.


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