Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die von Innenminister Uwe Schünemann vorgelegte „Neufassung der Allgemeinen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst (BRL)“ beschlossen.
Damit werden die Beurteilungsrichtlinien an die bereits zum 1. April 2009 erfolgten Änderungen im Dienst- und Laufbahnrecht angepasst. So wird ein weitestgehend einheitliches Beurteilungssystem unter Berücksichtigung ressortspezifischer Besonderheiten sichergestellt.
Änderungen ergeben sich insbesondere durch die Einbeziehung der Beamten sowie entsprechend eingruppierter Arbeitnehmer der Laufbahngruppe 2 in der BesGr. A 13 und BesGr. A 13+Z in die Regelbeurteilung. Hinzu kommen Neuregelungen in Fällen einer Anlassbeurteilung während der Probezeit und bei der Beantragung des Hinausschiebens des Ruhestandes. Zudem werden Beschäftigte erst nach Vollendung des 57. Lebensjahres (bisher 55. Lebensjahr) nicht mehr regelbeurteilt.
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