[image=5e1764af785549ede64cc979]Gestern hat sich der Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Vermittlungsausschuss geeinigt. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann dazu: “Diese Einigung ist ganz im Sinne unserer kommunalen Abfall- und Wirtschaftsbetriebe!” Ihre Erklärung, wie gewohnt, ungekürzt und unkommentiert:
In der Sitzung des Vermittlungsausschusses haben die Koalitionsfraktionen einem Kompromissvorschlag zur künftigen Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung zu Gunsten der Kommunen zugestimmt.
Mit dieser Regelung hat die SPD-Bundestagsfraktion, gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden, öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und der Gewerkschaft ver.di den Angriff der privaten Entsorger auf die Zuständigkeit der Kommunen bei der Haushaltssammlung und somit die drohende “Rosinenpickerei” abgewehrt. Vor allem FDP und private Entsorger hatten auf eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung gedrängt.
Gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen sind demnach nur noch zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Dabei bezieht sich die Leistungsfähigkeit auf Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit. Direkte Zahlungen an Haushalte oder geringfügig besserer Service erlauben keine gewerblichen Sammlungen. Eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke ist ausgeschlossen.
Im Interesse von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt bleibt es bei der kommunalen Zuständigkeit. Die Planungssicherheit für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorger und von Kommunen beauftragte private Betriebe ist damit vorläufig gesichert.
Lühmann ausserdem: “Auch die Beschäftigten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern können aufatmen. Eine weitere Arbeitsplatzgefährdung durch Dumpinglöhne bei gewerblichen Sammlern wird verhindert!”
Andererseits muss die Privatwirtschaft die Ausweitung kommunaler Entsorgungsdienstleitungen nicht befürchten, da auch weiterhin ein Großteil der kommunalen Sammelaufträge an die private Entsorgungswirtschaft geht. Wettbewerb ist daher weiterhin möglich. Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesregierung mit den jetzigen Regelungen zur gewerblichen Sammlung, die europarechtlichen Gebote erfüllt sieht. Damit bestätigt sie die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion, dass weitere Privatisierungen europarechtlich nicht zwingend seien.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der jetzigen Form für zustimmungsfähig, obwohl es ökologisch immer noch nicht der große Wurf ist wie die unambitionierten Recyclingquoten oder die mangelnde Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie zeigen.
Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstens die im Gesetz angekündigten Verordnungen vorzulegen. Beim angekündigten Wertstoffgesetz muss, wie jetzt beim Kreislaufwirtschaftsgesetz, die kommunale Zuständigkeit bewahrt bleiben.
Aus dem Verfahren beim Kreislaufwirtschaftsgesetz sollte die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien lernen, ökologisch notwendige Verbesserungen in der Abfallwirtschaft und beim Ressourcenschutz nicht durch Klientelpolitik zu verzögern.
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