Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich lockern zu wollen. Künftig sollen Bund und Länder gemeinsam nicht nur zeitlich befristete "Vorhaben", sondern dauerhaft auch Universitäten und Fachhochschulen direkt fördern können. Eine entsprechende Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes soll dem Bundestag noch im Herbst zur Abstimmung vorgelegt werden.
„Das im Rahmen der Föderalismusreform 2006 beschlossene Kooperationsverbot war ein klarer Fehler, dessen Korrektur überfällig ist. Angesichts der zu bewältigenden Aufgaben im Bildungsbereich muss es möglich sein, dass sich der Bund künftig besser an der Finanzierung beteiligen kann“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Gabriele Andretta, am Montag in Hannover.
Andretta wies auf den wachsenden Finanzbedarf der Hochschulen durch den weiteren Anstieg der Studierendenzahlen hin. „Bund und Länder müssen gemeinsam für den zügigen Ausbau der Hochschulen sorgen, der mit dem Anstieg der Studierenden Schritt hält.“ Schon jetzt seien die Hochschulen unterfinanziert und die Länder mit Blick auf die Schuldenbremse an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.
Andretta fordert die CDU/FDP-Landesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegen die Aufhebung des Kooperationsverbots endlich aufzugeben: „Im Interesse des Hochschulstandortes Niedersachsen dürfen CDU und FDP nicht länger auf der Bremse stehen. Die Schuldenbremse droht sonst zur Bildungsbremse zu werden. Unsere Hochschulen brauchen das Geld des Bundes.“
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