SPD beantragt Mittelerhöhung für Sozial- und Jugendeinrichtungen


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Wolfenbüttel. Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt, die Zuschüsse für institutionell geförderte Einrichtungen im Sozial- und Jugendbereich aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung einer jährlich fortzuschreibenden Dynamisierung zu unterziehen. „Es geht uns unter anderem um Wertschätzung der sozialen Berufe und um die hohe Bedeutung dieser Dienstleistungen für die gesamte Gesellschaft“, betont der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Falk Hensel.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die SPD-Fraktion eine Anpassung der Zuschüsse an die allgemeine Kostensteigerung gefordert. Auf Grund der angespannten Haushaltssituation im Landkreis in den Vorjahren war jede Erhöhung der pauschalen Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Träger verweigert worden. „Die beteiligten Institutionen erbringen seit vielen Jahren äußerst zuverlässig frei zugängliche Leistungen im Bereich der Prävention, Beratung und Integration“, erläutert SPD-Fraktionsmitglied Martin Albinus. „Zuverlässigkeit muss aber immer auch auf Gegenseitigkeit beruhen. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass die öffentliche Verwaltung (unverschuldete) allgemeine Kostensteigerungen (z.B. durch Lohn- und Energiekostenanstieg) ausgleicht, damit die Dienstleistungen auch in Zukunft noch uneingeschränkt für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises erbracht werden können.

Inhalt des Antrags:
Die SPD im Wolfenbütteler Kreistag beantragt, dass Zuschüsse institutionell geförderter Einrichtungen im Sozial- und Jugendbereich, deren Kostensteigerungen nicht durch anderweitige Vereinbarungen geregelt sind, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015 jährlich im Rahmen der Haushaltsplanungen einer Erhöhung (Dynamisierung) unterzogen werden, soweit die aktuelle Haushaltslage es zulässt. Die jeweilige Anhebung erfolgt auf der Basis der letztgültigen zur Haushaltsplanung bekannten Ist-Zahlen und Vorgabewerte. Projektförderungen mit einer mehr als fünfjährigen Laufzeit, oder solche ohne Laufzeitbegrenzung, werden ebenso einer Dynamisierung unterzogen, sofern deren Kostensteigerung nicht durch anderweitige Vereinbarungen geregelt ist.

Die Dynamisierung erfolgt entsprechend der Vorgabewerte der Gemeinsamen Kommission von freien Trägern der Wohlfahrtspflege, der kommunalen Spitzenverbände und dem Land Niedersachsen für die örtlichen Träger der Sozialhilfe.
Die Kreisverwaltung wird gebeten, zu den Haushaltsberatungen des Haushalts 2015 eine entsprechende Beschlussvorlage zu fertigen.


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