Zu Fragen zum Abstimmungsverhalten der Vertreter der Landesregierung im Bundesrat erklärt die Sprecherin der SPD-Fraktion für Bundes- und Europa-angelegenheiten, Petra Emmerich-Kopatsch:
„Die Landesregierung schert sich offenbar immer weniger um die Landesverfassung. Wenige Wochen nachdem der Niedersächsische Staatsgerichtshof der Landesregierung nachgewiesen hat, das Parlament falsch informiert zu haben, soll jetzt offenbar die Kontrollpflicht des Landtages ganz ausgehebelt werden, indem man gar nichts mehr mitteilt.
Konkret geht es um die Frage, in welchen Fällen und aus welchem Grund die Landesregierung bei Abstimmungen im Bundesrat von dem zuvor im Kabinett festgelegten Votum abgewichen ist. Laut Presseberichten war das in den vergangenen Jahren mehr als 60 Mal der Fall. Eine von den Linken beantragte Unterrichtung dazu durch die Landesregierung ist heute im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien von ihren schwarz-gelben Erfüllungsgehilfen abgelehnt worden.
Um es auf den Punkt zu bringen: Abgeordnete von CDU und FDP verhindern mit Verfahrenstricks die Beantwortung der Frage, ob die Landesregierung schon wieder die Verfassung gebrochen hat. Dieses Verhalten kann nicht unwidersprochen bleiben. Es muss aufgeklärt werden, ob die Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat von Wünschen und Bedürfnissen Dritter abhängig macht, die dem Landesinteresse widersprechen.“
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