Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag haben gestern den Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Artikels 58 der Landesverfassung abgelehnt. „Trotz aller Meinungsverschiedenheiten beim Thema Schuldenbremse hätten wir heute zumindest gemeinsam den Schutz der Kommunen vor Ausplünderung ihrer Kassen beschließen können. Die Koalitionsfraktionen haben diese Chance nicht ergriffen und die ausgestreckte Hand zurückgewiesen“, bedauerte SPD-Fraktionschef Stefan Schostok, das Abstimmungsverhalten von CDU und FDP.
Die Änderung des Artikels 58 galt vor dem heutigen Tag als kleinster gemeinsamer Nenner, auf den sich Koalition und Opposition verständigen konnten. „Zumindest hatte sich die Koalition unter dem Druck der SPD einer Änderung des Verfassungsartikels 58 zunächst angeschlossen. Doch das war leider nur ein Lippenbekenntnis“, sagte die haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Renate Geuter. Durch die Änderung des Artikels 58 soll verhindert werden, dass das Land zur Erfüllung der Auflagen der Schuldenbremse den kommunalen Finanzausgleich reduziert und damit in die Kassen der Städte, Kreise und Gemeinden greift.
„Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Marco Trips, hatte noch am heutigen Tag an die Fraktionen appelliert, sich zumindest auf eine Absicherung der kommunalen Finanzen zu einigen. Wir waren dazu bereit. Leider beharrten CDU und FDP auf ihrer ,Ganz-oder-gar-nicht‘-Strategie“, berichtete Geuter.
Der Schuldenbremsen-Streit zwischen der Koalition auf der einen und der SPD auf der anderen Seite hat seinen Ursprung in der Behauptung von CDU und FDP, sie könnten problemlos die Neuverschuldung auf Null im Jahr 2017 absenken. „Die SPD-Fraktion will ebenfalls die Schuldenbremse in der Verfassung verankern. Dazu gehört auch eine solide Planung, wie dieses Ziel bis spätestens 2020 erreicht werden kann. Diese Planung muss aber auf verlässlichen Haushaltsdaten basieren. Das, was CDU und FDP vorgelegt haben, ist erkennbar nicht belastbar. Insofern wäre es fahrlässig, einem Wolkenkuckucksheim Verfassungsrang einzuräumen“, erklärte Schostok.
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