Staatsanwaltschaft Braunschweig: Anklage in der "Stadtwerkeaffäre Wolfsburg"


| Foto: Anke Donner



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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und einen Mitarbeiter der Stadtwerke AG wegen Untreue Anklage zum Landgericht Braunschweig erhoben.

Dem Vorstandsmitglied wird zur Last gelegt, veranlasst zu haben, dass der Mitarbeiter der Stadtwerke AG in der Zeit von 2005 bis 2010 für die Öffentlichkeitsarbeit der CDU in Bürgermeister- und Kommunalwahlen, einer Landtagswahl und für parteipolitische Basisarbeit freigestellt wurde. Hierbei habe das Vorstandsmitglied dem Mitarbeiter zunächst konkrete Weisungen hinsichtlich der Pressearbeit gegeben. Ab 2007 sei dem Mitarbeiter insofern freie Hand gelassen worden.

Er soll es ferner zugelassen haben, dass der Mitarbeiter während der Arbeitszeit anderen privaten Aktivitäten nachgehen konnte, so dass er jahrelang bei vollen Bezügen nur mit der Hälfte seiner Arbeitszeit für die Stadtwerke AG tätig war.

Dem Vorstandsmitglied wird Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, da er einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt habe und hierbei seine Stellung als Amtsträger missbraucht habe. Dem Mitarbeiter seien zu Unrecht Nettogehälter in Höhe von 76.023,17 Euro gezahlt worden.

Ferner wird der Mitarbeiter beschuldigt, auf Kosten der Stadtwerke ein Notebook mit Funkverbindung in Wahlkämpfen benutzt zu haben, wofür Kosten in Höhe von mehr als 8000 Euro entstanden seien.

Der Stadtwerkemitarbeiter hat den Tatvorwurf eingeräumt und das Vorstandsmitglied belastet. Dieses hat angegeben, vom parteipolitischen Engagement des Mitarbeiters gewusst zu haben. Er sei jedoch davon ausgegangen, dass diese Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit für die Stadtwerke ausgeübt werde.


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