Stadt stellt neue Überlegungen zum Ratskeller vor

von Robert Braumann


Im Ratskeller in Wolfenbüttel geht nichts mehr. Eine Sanierung würde hohe Kosten verursachen. Foto: Braumann
Im Ratskeller in Wolfenbüttel geht nichts mehr. Eine Sanierung würde hohe Kosten verursachen. Foto: Braumann | Foto: Robert Braumann

Wolfenbüttel. Das sieben Jahre andauernde Pachtverhältnis mit dem Ratskeller-Betreiber ist im September 2016 beendet worden. Bisher hat sich kein neuer Betreiber gefunden. Nun wurde auch eine Umnutzung der Räumlichkeiten ins Gespräch gebracht.


So stellt die Verwaltung klar, dass nach über 20 Jahren Nutzung seit der Modernisierung des Ratskellers nahezu sämtliche gastronomische Anlagen ohnehin abgängig beziehungsweise neu herzurichten seien. Technik und Geräte seien verschlissen, heißt es von Seiten der Verwaltung, auch im Bereich Brandschutz müsse einiges passieren. Auch die Fußböden, Wände und Decken einschließlich Beleuchtungsanlage seien zu überarbeiten. Es wird ein Finanzbedarf von zirka 550.000 Euro benötigt. Mit einerWiederinbetriebnahme wäre erst zum Frühjahr 2018 zu rechnen, wenn alles saniert sei. Bis dahin würde der Ratskeller auch geschlossen sein. Deshalb hat die Verwaltung nun Überlegungen angestellt, wie man den Ratskeller nutzen könne.



Zwei Varianten im Rennen


So werden in die Politischen-Gremien folgende Ideen eingebracht.Es wird in Erwägung gezogen, den Ratskeller für eine Probezeit von zwei Jahren als multifunktionale Versammlungs- und Bewirtungsstätte für städtische Veranstaltungen und Sitzungen herzurichten; nur hierfür erfolgt die Inanspruchnahme der Küche ausschließlich durch professionelle Catering-Unternehmungen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierzu eine Bedarfs- beziehungsweise Machbarkeitsuntersuchung zu erstellen. Die Sanierungs- beziehungsweise Herrichtungskosten würden sich auf überschlägig 50.000 Euro belaufen.


Oder es wird die Alternative verfolgt. Dann wird in Erwägung gezogen, den Ratskeller wieder zu verpachten. Um einen fortlaufenden und professionell-gastronomischen Betrieb gewährleisten zu können, müsste man vor der Neueröffnung, Sanierungs-, Umgestaltungs- und Neuherrichtungsmaßnahmen in einer Größenordnung von 550.000 Euro bereitstellen.


Der Verwaltungsausschuss am 12.12. 2016 soll nun entscheiden, welche der beiden Varianten man grundsätzlich weiter verfolgen wolle. ImAusschuss für Wirtschaft und Finanzen am Freitag, wird das Thema erstmals öffentlich diskutiert werden.


mehr News aus Wolfenbüttel