[image=5e1764b3785549ede64cca5b]Der Finanzauschuss der Stadt Wolfenbüttel stimmte in seiner heutigen Sitzung der Vorlage über den Abschluss eines Nießbrauchsrechtsvertrages mit dem Land Niedersachsen zu. In diesem Vertrag bestellt das Land Niedersachsen zugunsten der Stadt Wolfenbüttel das unentgeltliche Nießbrauchsrecht des Schlosses für die Dauer von 50 Jahren. Die Stadt verwaltet das Schloss und trägt alle damit verbundenen Kosten. Das Land gestattet der Stadt die Umgestaltung und Veränderung des Schlosses sowie den Neubau eines zu Schulzwecken benötigten Gebäudes. Außerdem garantiert die Stadt dem Land den Verbleib der Bundesakademie für kulturelle Bildung e.V. in den bisher im Schloss genutzten Räumen. Der Vorlage muss nun nur noch der Verwaltungsauschuss zustimmen, bevor sie im Rat der Stadt beschlossen wird.
Am 20. Juni 1919 haben die Stadt Wolfenbüttel und die Hofstatt zu Braunschweig einen Nießbrauchrechtsvertrag für das Schloss Wolfenbüttel für die Dauer von 99 Jahren geschlossen. Obwohl die Vertragsdauer noch nicht ganz abgelaufen ist, haben sich das Land und die Stadt auf den Abschluss eines neuen Nießbrauchrechtsvertrages verständigt, um den geplanten Schulneubau auf dem Gelände des Schlosses schon jetzt rechtlich abzusichern, heißt es in der Entscheidungsvorlage.
Von Seiten des Landes wird gefordert, dass die Kosten- und Lastenverteilung dem alten Vertrag entspricht. Außerdem ist es aus Sicht des Landes unabdingbar, dass der Verbleib der Bundesakademie im Schloss gewährleistet wird, da derzeit keine elementaren Veränderungen in der Organisation der Bundesakademie für kulturelle Bildung bekannt sind.
Da die Stadt Wolfenbüttel für den geplanten Schulneubau und auch für die derzeit umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen hohe finanzielle Aufwendungen erbringt, ist es Ziel der Stadt Wolfenbüttel, das Nießbrauchrecht möglichst lange weiter auszuüben. Die Laufzeit des Vertrages soll zunächst auf 50 Jahre festgelegt werden. Da im Hinblick auf die Entwicklung unserer Schullandschaft noch nicht abzusehen ist, ob das Schloss über den üblichen Zeitraum von 99 Jahren als Schulstandort benötigt wird, wäre eine Vertragsdauer von 50 Jahren für beide Vertragspartner akzeptabel, heißt es weiter.
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