Ticket per App bezahlen: Stadt führt neues Verwarnsystem ein

Die gelben Karten des Ordnungsamtes bei einer Verwarnung zum Beispiel wegen Falschparken sollen entfallen. Stattdessen sollen die Zettel die Art des Fehlverhaltens enthalten und die Möglichkeit bieten sofort zu bezahlen.

Die allseits wenig beliebten gelben Zettel könnten bald ausgedient haben. Archivbild.
Die allseits wenig beliebten gelben Zettel könnten bald ausgedient haben. Archivbild. | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Wer falsch parkt oder ohne einen gültigen Parkschein muss mit einem „Strafzettel“ rechnen. Das dürfte jedem bekannt sein. Bisher hinterließ in Wolfenbüttel der Ordnungsdienst der Stadt dazu eine gelbe Karte am Fahrzeug und ein paar Tage später kam dann die schriftliche Verwarnung per Post an den Halter. Das könnte sich in Zukunft ändern – ein neues Verfahren wird ab 21. Juni zunächst fünf Wochen lang parallel zum Bisherigen getestet. Beim Testverfahren wird auf die gelbe Karte verzichtet, dafür wird gleich eine Verwarnung mit Festsetzung des Verwarngeldes ausgedruckt. Diese enthält nähere Informationen zu dem Verstoß, sodass direkt aufgeklärt wird, worin das Fehlverhalten besteht. Sie bieten darüber hinaus die Möglichkeit das Verwarnungsgeld unmittelbar zu bezahlen, ohne dass Zuhause ein Schreiben vom Bürgeramt eintrudelt. Dies berichtet die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.


Der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin könne so den Verstoß anerkennen und zum Beispiel über den QR-Code, der sich ebenfalls auf dem wetterfesten Ausdruck befindet, eine Banking-App öffnen und das Verwarngeld direkt bezahlen. Der Zahlungseingang könne zugeordnet werden und das Verfahren sei abgeschlossen. Eine Anhörung entfalle. Werde diese Möglichkeit innerhalb einer Woche nicht genutzt, würden die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wie gewohnt eine schriftliche Verwarnung beziehungsweise eine Anhörung per Post bekommen. Ein Bußgeldverfahren werde nach wie vor erst eingeleitet, wenn die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht in der schriftlichen Verwarnung gesetzten Frist geleistet werde.

Sollte der Testbetrieb erfolgreich sein, sei vorgesehen, das Verfahren einzuführen und gänzlich auf die Verteilung von Karten zu verzichten.


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