Tankstellenunfall Halchter: Anklage erhoben

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch Anklage gegen einen 32-jährigen Mann erhoben.

Diesem wird zur Last gelegt, am 4. März dieses Jahres auf der Flucht vor der Polizei eine Fußgängerin in Halchter überfahren und tödlich verletzt zu haben (WolfenbüttelHeute.de berichtete). Da er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, hatte er zuvor eine Polizeisperre umfahren und war mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h und ausgeschalteter Fahrzeugbeleuchtung in den Ort eingefahren. Aufgrund dessen sei er nicht in der Lage gewesen, auf die die Straße überquerende Fußgängerin zu reagieren. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass er eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf genommen habe und die Möglichkeit der Tötung anderer sowie die Verletzung seiner Beifahrerin durch sein Fahrverhalten hätte erkennen können und müssen.

Darüber hinaus haben, so Staatsanwältin Birgit Seel, die Ermittlungen den Tatverdacht ergeben, dass der Angeschuldigte bereits am 23. November 2012, 10. Februar 2013 und 11. Februar 2013 ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs war und an zwei dieser Tage ebenfalls vor der Polizei floh, wobei es zu Verkehrsverstößen und in einem Fall zu einem Unfall kam. Wegen dieser Taten sowie wegen eines Diebstahls wurde ebenfalls Anklage erhoben.

Der Angeschuldigte wurde nach der Fahrt vom 4. März festgenommen und befindet sich seitdem in Haft. Er hat eingeräumt, bei der Tat vom 4. März Fahrer des Fahrzeugs gewesen und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Für fahrlässige Tötung nach § 222 Strafgesetzbuch beziehungsweise vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c Absatz 1 Strafgesetzbuch ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen.


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