Terminvergabe für Anliegen im Rathaus erforderlich

Dies berichtet die Gemeinde Schladen-Werla.

Auch online können Anliegen bearbeitet werden.
Auch online können Anliegen bearbeitet werden. | Foto: Pixabay

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Schladen. Das Rathaus der Gemeinde Schladen-Werla ist seit Montag, den 4. Mai wieder für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist allerdings weiterhin zwingend erforderlich. Dies berichtet die Gemeinde Schladen-Werla.


Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch an die jeweiligen Verwaltungsbereiche wenden und klären, ob ein Besuch der Verwaltung erforderlich ist oder ob das individuelle Anliegen per Telefon oder online bedient werden kann. Sollte eine Vorsprache vor Ort erforderlich sein, wird hierzu eine Terminvergabe erfolgen, um einen kontrollierten Zutritt in die Gebäude gewährleisten zu können. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme.