Urteil im Verfahren wegen des Sprengstoff-Anschlags in der Osnatel-Arena rechtskräftig




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Die Verurteilung eines 25-Jährigen aus Münster ist rechtskräftig. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hatte den Angeklagten am 23.03.2012 wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (in 33 rechtlich zusammentretenden Fällen) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Der Angeklagte hatte am 10. September 2011 kurz vor Anpfiff des Heimspiels des VfL Osnabrück gegen den SC Preußen Münster in der Osnatel-Arena einen Sprengkörper in Richtung der Heimfans und der dort eingesetzten Polizeikräfte geworfen. Der Sprengkörper fiel durch ein Rolldach und explodierte im sog. alten Spielertunnel, in dem sich vor allem Einsatzkräfte der Polizei aufhielten. Durch die ausgelöste Druckwelle, umherfliegende Partikel und den lauten Knall waren 33 Personen, darunter auch Kinder, teilweise erheblich verletzt worden. Die durchgeführte Beweisaufnahme hatte zur Überzeugung der Strafkammer ergeben, dass der Angeklagte diese Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen hatte und den Anschlag als Angehöriger einer Ultra-Fan-Gruppierung schon mehrere Tage zuvor geplant und vorbereitet hatte.

Der Angeklagte hat seine eingelegte Revision, die vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu prüfen gewesen wäre, nunmehr zurückgenommen.


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