ver.di fordert Mindestlohn in der Weiterbildung


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Den Mindestlohn-Tarifvertrag “endlich für die rund 26.000 Beschäftigten in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu erklären”, fordert das Netzwerk Weiterbildung des Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung des ver.di Bezirk Lüneburger Heide.

Hintergrund ist ein erneuter Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages, den die Tarifvertragsparteien ver.di und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung jetzt erneut gestellt haben. Die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung seien mittlerweile erfüllt und der Grund für die Ablehnung durch das Bundesministerium für Arbeit im Oktober 2010 vom Tisch.

“Das Argument, die Repräsentativität sei nicht erfüllt, kann jetzt nicht mehr ins Feld geführt werden, da die Tarifbindung derzeit bei über 40 Prozent liegt”, betonte Fachbereichssekretär Lutz Kokemüller. Der Arbeitgeberverband habe seit Oktober 2010 die Tarifbindung verdoppeln und die Bandbreite der in diesem Verband vertretenen Unternehmen erheblich erweitern können. Das müsse der Startschuss für die Allgemeinverbindlichkeit sein, unterstrich Kokemüller. Jetzt sei die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, gefordert, dem Lohndumping im Weiterbildungsbereich endlich einen Riegel vor zu schieben.

„Es liegt in unserem Interesse als Bildungs-und Wirtschaftsstandort, eine gute Qualität der beruflichen Bildung zu gewährleisten. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn kann, angesichts der massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seit 2011, dafür bessere Rahmenbedingungen schaffen.

Für den überwiegenden Teil der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist nach wie vor der Preis das ausschlaggebende Kriterium, nicht die Qualität des Angebots. Gegen diese Entwicklung kann allein ein branchenweiter Mindestlohn etwas ausrichten,“ so der Gewerkschafter.


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