“Volksbegehren für gute Schulen” hat sein Ziel nicht erreicht




Das in Niedersachsen in der Zeit vom 3. Dezember 2009 bis 14. Januar 2012 durchgeführte „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen“ hat sein Ziel nicht erreicht. Das stellte heute in Hannover der Niedersächsische Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung fest.

Nach dem Beschluss des Landeswahlausschusses sind für das Volksbegehren 254.341 gültige Eintragungen von Stimmrechtsberechtigten geleistet worden. 608.730 gültige Eintragungen – 10 Prozent der Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl – wären nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung für ein erfolgreiches Volksbegehren erforderlich gewesen. Die für das Zustandekommen des Volksbegehrens erforderliche Anzahl von Unterschriften wird damit um 354.389 Eintragungen unterschritten.

Ziel des Volksbegehrens sollte es sein

  •     an den Gymnasien und Gesamtschulen zum neunjährigen Bildungsweg bis zum Abitur zurückzukehren,



  •     die Errichtung von Gesamtschulen dadurch zu erleichtern, dass die für sie festgesetzte Mindestgröße reduziert wird sowie



  •     die bestehenden Vollen Halbtagsschulen zu erhalten.


Landeswahlleiterin Ulrike Sachs wird nach dem Volksabstimmungsgesetz nunmehr das vom Landeswahlausschuss festgestellte Ergebnis im Niedersächsischen Ministerialblatt öffentlich bekanntmachen und die Landesregierung unterrichten.


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