Wehrerfassung: Datenübermittlung kann widersprochen werden


Man kann den Widerspruch auch persönlich im Rathaus einlegen. Archivfoto: regionalHeute.de
Man kann den Widerspruch auch persönlich im Rathaus einlegen. Archivfoto: regionalHeute.de | Foto: Jan Borner

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Schöppenstedt. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über einen freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde gemäß Soldatengesetz und Bundesmeldegesetz Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Wie die Samtgemeinde Elm-Asse berichtet, kann man dem aber widersprechen.


Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Daher werden jährlich zum 31. März Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung gesendet.

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen, so die Gemeinde Elm-Asse. Der Widerspruch sei an keine Voraussetzungen gebunden und brauche nicht begründet zu werden. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung könne schriftlich oder persönlich bei der Samtgemeinde Elm-Asse eingelegt werden.