Winterdienst - Straßen und Wege von Eis und Schnee befreien


Symbolbild: Archiv
Symbolbild: Archiv | Foto: Jan Borner

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Schladen-Werla. Die Gemeinde weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bei Schneefall eine Geldbuße drohe, wenn die Wege nicht geräumt werden.


Demnach sind die Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als einem Meter ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von einem Meter, freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens einem Meter neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr durchgeführt werden.

Sand gegen Glatteis


Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.


Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden, Streusalz nur


  • in Ausnahmefällen, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann, und


  • an gefährlichen Stellen an Gehwegen einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.



Das Schneeräumen und Streuen ist bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.

Ein Verstoß gegen die Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.