Wolfenbüttel/Hannover. Seit April gilt in Niedersachsen ein geändertes Kommunalabgabengesetz. Demnach haben die Kommunen unter anderem mehr Möglichkeiten Gebühren für den Straßenausbau zu erheben. Ein Leser fragte uns, wie dies in der Stadt Wolfenbüttel gehandhabt wird.
"Im Oktober bin ich in das Neubaugebiet Über dem Okertal gezogen. Es gab wohl eine Gesetzesänderung und in der Folge wird in meiner alten Heimat derzeit über eine Umstellung von Einmalzahlungen auf einen regelmäßigen Beitrag für den Ausbau von Straßen diskutiert. Mich würde nun interessieren, ob eine entsprechende Regelung auch in Wolfenbüttel angedacht ist," heißt es in dem Leserbrief.
Kosten auf mehrere Schultern verteilen
In der Tat ist es nach der seit 1. April 2017 geltenden Gesetzesänderung den Kommunen möglich, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen von Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Grundstücke an Straßen anliegen, zu erheben. "Die Kosten, die anfallen, können dabei auch auf mehrere Schultern verteilt werden. Das heißt, es ist möglich, beispielsweise in einzelnen Ortschaften einer Kommune alle dort lebenden Einwohnerinnen und Einwohnern an den Kosten zu beteiligen", heißt es in einer Erklärung von Innenminister Boris Pistorius.
Den Kommunen sei es aber weiterhin möglich, einmalig Straßenausbaubeiträge von den Anwohnerinnen und Anwohnern einzufordern. Welche Beiträge die einzelne Kommune erheben möchte, müsse sie selbst anhand der örtlichen Gegebenheiten entscheiden. Sie könne selbstverständlich auch weiterhin darauf verzichten, die Anwohnerinnen und Anwohner an den Kosten des Straßenausbaus zu beteiligen und dafür beispielsweise höhere Grundsteuern oder Gewerbesteuern festzulegen.
Keine Gebühren in Wolfenbüttel
"In Wolfenbüttel wurden und werden keine Straßenausbaugebühren erhoben", betont Thorsten Raedlein, Presseprecher der Stadt Wolfenbüttel. "Wir sind eine der wenigen Kommunen, die bewusst darauf verzichtet. Wir sehen das als einen Standortvorteil an", so Raedlein. Komplett für die Zukunft ausschließen könne man es natürlich nicht. Wenn sich eine politische Mehrheit finde, die so etwas beschließt, werde es geändert.
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