Wolfenbütteler Ratsherr wettert gegen die Polizei

In einem X-Post wettert der Grünen-Ratsherr Leonhard Pröttel gegen das Verhalten der Polizei in der Innenstadt.

In einem X-Post kritisiert Leonhard Pröttel die Polizei in Wolfenbüttel.
In einem X-Post kritisiert Leonhard Pröttel die Polizei in Wolfenbüttel. | Foto: Archiv/Screenshot Anke Donner

Wolfenbüttel. Dem Wolfenbütteler Grünen-Ratsherr Leonhard Pröttel war es offenbar ein Dorn im Auge, dass ein Polizist in der Innenstadt einen Fahrradfahrer kontrollierte und dafür seinen Streifenwagen im Halteverbot abstellte. In einem Post auf der Plattform "X" (ehemals Twitter) wettert Pröttel gegen die Polizei.


Zwei Dinge scheinen Pröttel dazu veranlasst haben, seinen Beitrag samt Fotos zu verfassen: Dass die Polizei seiner Auffassung nach einen ausländischen Fahrradfahrer kontrolliert hat und, dass der Beamte seinen Streifenwagen dafür im Halteverbot der Fußgängerzone geparkt hat. "Bequem in der FußgängerInnenzone falsch parken, um dann die Ausländer zu sanktionieren, weil sie in der für RadfahrerInnen freigegebenen Zone Rad fahren", postet Pröttel. Seinen Post ergänzt er noch mit einem Auszug des §35 der Straßenverkehrs-Ordnung. "Dringlich geboten ist es sicher nicht, entspannt 10 Meter Fußweg und ein Parkticket zu sparen, wenn man nur Ordnungswidrigkeiten nachgehen möchte", kommentiert er später.

Pröttel schweigt


regionalHeute.de wollte von dem Grünen-Ratsherren genau wissen, wie sein Beitrag gemeint war und was ihn so sicher macht, dass es sich bei der von der Polizei angesprochenen Person um einen Ausländer handelt und ob und wofür dieser von dem Beamten sanktioniert wurde. Doch die Fragen bleiben auch auf Nachfrage unbeantwortet. Ebenso die Frage, ob sein Post so zu verstehen ist, dass er dem Polizisten vorwirft, er hätte gezielt einen ausländischen Mitbürger schikaniert.

Pröttel hatte außerdem kritisiert, dass der Beamte seinen Streifenwagen im Halteverbot abgestellt hatte. Seiner Auffassung nach habe es dazu keinen Grund gegeben. Wie Leonhard Pröttel selbst über "X" verkündet, habe er sich in der Sache an die Polizei gewandt. Es habe ein Gespräch gegeben, postet er. Die Polizei erklärt auf Nachfrage, dass man derzeit noch keine Angaben machen könne, da der Sachverhalt nun erst einmal intern geklärt werden müsse.

Verboten, oder erlaubt?


Zu dem Vorwurf, der Beamte hätte den Streifenwagen unberechtigterweise in der Mühlenstraße im Halteverbot abgestellt und habe dazu unerlaubt die Fußgängerzone befahren, gibt es hingegen eine klare Aussage. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt Polizeisprecher Matthias Pintak, dass das Einfahrverbot in Fußgängerzonen grundsätzlich auch für Streifenwagen gilt. Jedoch gibt es Ausnahmen, die sind in dem von Pröttel bereits angesprochenen §35 StVO definiert und gelten sowohl für das Einfahren in Fußgängerzonen, als auch für das Parken im Halteverbot.

Demnach darf unter anderem die Polizei von den Vorschriften der StVO abweichen, wenn dies zur „Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“. Hoheitliche Aufgaben können beispielsweise die Verfolgung von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten sein oder auch eine rein präventive Streifenfahrt. Hinzu komme die Komponente der Dringlichkeit. Das heißt, die Maßnahmen der Polizei müssen auch unmittelbar durchgeführt werden. Somit ist auch eine Fahrradkontrolle ein berechtigter Anlass, um in eine Fußgängerzone einzufahren oder dort auch zu parken. "Dies muss jedoch unmittelbar erforderlich sein, um die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen", macht Pintak deutlich, der hinzufügt, dass dabei von den Beamten immer beachtet werden müsse, dass bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen keine Gefahr - wie beispielsweise das Versperren von Rettungswegen - verursacht wird.


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