"An der Gärtnerei II“: So soll sich das Baugebiet in Ehmen entwickeln

Neben Wohnbebauung ist auch ein Gewerbegebiet vorgesehen.

In Ehmen soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen.
In Ehmen soll ein allgemeines Wohngebiet entstehen. | Foto: Magdalena Sydow

Wolfsburg. Gut ein halbes Jahr nach dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Gärtnerei II“ in Ehmen legt die Verwaltung der Politik nun den Satzungsbeschluss für das Baugebiet vor. Unter Berücksichtigung der bereits angesiedelten Unternehmen kombiniert der Bebauungsplan Wohn- und Gewerbegebiet, wie es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt. Die Umsetzung erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. Eine Entscheidung trifft der Rat der Stadt im Juni.



„Mit ‚An der Gärtnerei II‘ schaffen wir in Ehmen die Voraussetzung für Wohnbebauung, die sich mit überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern am Bedarf vor Ort orientiert. Gleichzeitig haben wir unseren Fokus auf ein gutes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe gelegt, um die Bedarfe aller Beteiligten berücksichtigen zu können“, fasst Oberbürgermeister Dennis Weilmann zusammen.

Das ist im westlichen Teil geplant


Im westlichen Teil des Plangebiets soll ein allgemeines Wohngebiet mit überwiegend offener Bebauung entstehen. Die Planung orientiere sich dabei an der bestehenden Struktur des Ortsteils mit Einfamilienhäusern. In einzelnen Bereichen seien bis zu drei Vollgeschosse vorgesehen, um einen städtebaulich sinnvollen Übergang zum angrenzenden Gewerbegebiet zu schaffen. „Städtebaulich wollen wir das Gebiet gut in die bestehende Struktur Ehmens integrieren. Dabei haben wir uns für diesen zweiten Teil die notwendige Planungszeit genommen, um dies auch gewährleisten zu können“, ergänzt Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat.

Gewerbegebiet im östlichen Teil


Für den östlichen Teil wird ein Gewerbegebiet festgesetzt. Damit würden bestehende Betriebe Entwicklungsmöglichkeiten an ihrem Standort erhalten. Gleichzeitig berücksichtige die Planung moderne Anforderungen an Nachhaltigkeit und Flächennutzung. So seien zusätzliche Dachbegrünungen vorgesehen, wenn die zulässige Versiegelung erweitert wird.

Umgang mit Nähe von Wohnen und Gewerbe


Ein besonderer Schwerpunkt der Planung habe auf dem Umgang mit der Nähe von Wohnen und Gewerbe gelegen. Grundlage dafür war ein umfassendes Schallschutzgutachten. Vorgesehen seien unter anderem eine Schallschutzwand zwischen Wohn- und Gewerbegebiet sowie bauliche Vorgaben zum Schallschutz der angrenzenden Wohngebäude. Darüber hinaus werde die Anordnung der Gebäude so gestaltet, dass eine zusätzliche abschirmende Wirkung entsteht.

Entwicklung von Grünlandflächen


Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung seien fachlich geprüft und abgewogen worden. Infolge weiterer Abstimmungen seien einzelne Maßnahmen zum Lärmschutz konkretisiert worden. Änderungen an der grundsätzlichen Planung waren jedoch nicht erforderlich, so die Stadt. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sollen innerhalb und außerhalb des Plangebiets umfangreiche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. Geplant seien unter anderem die Entwicklung von Grünlandflächen sowie naturnahen Ufer- und Gehölzbereichen entlang der Mühlenriede in Ehmen.

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