Auf Ehefrau eingestochen: Mann muss sich vor Gericht verantworten


Der Mann hat mehrfach auf seine Frau eingestochen. Symbolfoto: Alexander Panknin
Der Mann hat mehrfach auf seine Frau eingestochen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Wolfsburg. Am morgigen Donnerstag beginnt vor dem Landgericht Braunschweig das Verfahren gegen einen 47-jährigen Angeklagten, der am 10. Juni mit einem Küchenmesser auf seine Ehefrau eingestochen haben soll. Ihm werden Mord aus niederen Beweggründen, Körperverletzung und Bedrohung zur Last gelegt. Dies teilt das Landgericht Braunschweig mit.


Nach einem Spaziergang und erheblichem Alkoholkonsum, der sich in einem Blutalkoholwert von 0,65 Promille niedergeschlagen habe, soll der Angeklagte am 10. Juni in die Wohnung der Familie zurückgekehrt sein. Seine Ehefrau habe zu diesem Zeitpunkt die Trennung von ihm beabsichtigt. Daher habe er seine Sachen packen und in die Ukraine zurückkehren wollen.

Als er in der Küche mit seiner Ehefrau in eine verbale Auseinandersetzung geraten sei, habe er ein 20 bis 25 Zentimeter langes Küchenmesser genommen und damit mehrfach auf seine Ehefrau eingestochen. Weil er die Trennung nicht habe akzeptieren wollen und sich verraten gefühlt habe, habe er die Absicht gehabt, seine Ehefrau zu töten. Als seine Frau versucht habe, aus der Wohnung zu flüchten, habe der Angeklagte sie festgehalten und zu Boden gedrückt. Anschließend habe der Angeklagte drei- bis viermal auf seine am Boden liegende Ehefrau eingestochen und dabei den linken Oberarm und den Brustbereich getroffen. Als die zehnjährige Tochter versucht habe, dazwischenzugehen, um die Mutter zu schützen, habe er das Kind an der Schulter gepackt und sie mit der Faust auf die andere Schulter geschlagen.

Ehefrau erlag ihren Verletzungen


Währenddessen sei seine Ehefrau ins Treppenhaus geflüchtet, um weiteren Angriffen zu entgehen. Hierher sei er ihr gefolgt. Als die Frau im zweiten Obergeschoss zum Erliegen kam, habe der Angeklagte sich wieder in die Wohnung begeben. Die Frau habe durch die Messerstiche tiefe Stichverletzungen erlitten, die zu innerlichen Blutungen geführt hätten. Infolge der Blutunterversorgung im Magen-Darm-Trakt und der Bauchspeicheldrüse sei die Ehefrau am 12. Juni trotz Durchführung einer Notoperation an einem Herz-Kreislauf bedingten Multiorganversagen verstorben. Die zehnjährige Tochter habe durch die Faustschläge und Schubser Hämatome und Abschürfungen erlitten.

Die Verhandlung wird am 26, November, 12. Dezember und 17. Dezember fortgesetzt.


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