Briefwahl wird häufig genutzt: Unterlagen müssen aber rechtzeitig da sein

Schon jetzt mehr Anträge auf Briefwahl als zur Landtagswahl 2017.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Seit Beginn der offiziellen Briefwahlausgabe am 1. September haben bis zum Dienstag dieser Woche insgesamt 10.824 Wahlberechtigte die Briefwahl für Wolfsburg beantragt. Das sind 12,6 Prozent aller Wahlberechtigten. Die Benachrichtigungen zur Landtagswahl wurden an die Wolfsburger bis zum 18. September verschickt. Bei der Landtagswahl 2017 gab es insgesamt 11.679 Briefwähler. Diese Zahl wird 2022 übertroffen. Dies teilte die Stadt mit.



Der Antrag für die Übersendung der Briefwahlunterlagen ist mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Der Antrag lässt sich auch mit dem Online-Formular im Internet unter www.wolfsburg.de/Rathaus/Politik/Landtagswahl-2022 stellen oder persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten in der Briefwahlstelle im Rathaus A, Porschestraße 49 in Wolfsburg beantragt werden. Eine ganz neue Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen, besteht mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Dieses ist eine einfache und schnelle digitale Möglichkeit die Unterlagen zu bekommen.

Rechtzeitig losschicken


Briefwähler, die Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen haben, bittet die Stadt, die Wahlbriefe möglichst bis Donnerstag, 6. Oktober, per Post zurückzusenden. In dem Fall ist durch die Post noch ein rechtzeitiger Eingang der Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag gewährleistet. Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 18 Uhr, in den Hausbriefkasten am Eingang zu Rathaus A einzuwerfen oder bis 15 Uhr in der Briefwahlstelle im Rathaus A abzugeben.

Briefwahlunterlagen können noch bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 7. Oktober, bis 13 Uhr beantragt werden. Am Sonnabend, 8. Oktober, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag bis 15 Uhr, werden Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur dann ausgestellt, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlich aufgetretener Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In dem Fall sollte sich direkt an die Briefwahlausgabe im Rathaus A, Raum 051, gewendet werden.


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