E-Scooter-Fahrer mit 2,41 Promille unterwegs

Vielen Nutzern von gemieteten E-Scootern ist nicht bewusst, dass sie mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Verkehr teilnehmen und sich somit rechtlich innerhalb des Straßenverkehrsgesetz bewegen.

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Symbolbild | Foto: Polizei

Wolfsburg. Am frühen Sonntagmorgen befuhr laut Polizei ein 23 Jahre alter Wolfsburger auf einem E-Scooter zunächst unmittelbar auf der Braunschweiger Straße und wechselte dann auf den Fuß- und Radweg an der Braunschweiger Straße. Der junge Mann kam in eine Polizeikontrolle, die wies bei ihm 2,4 Promille nach.


Er fiel einer Polizeistreife dadurch auf, dass er in deutlichen Schlangenlinien fuhr. Bei der Kontrolle und Überprüfung der Fahrtüchtigkeit konnte bei dem 23-Jährigen eine Atemalkoholkonzentration in Höhe von 2,41 Promille festgestellt werden. Eine Blutprobe wurde im Klinikum Wolfsburg entnommen und der Führerschein sichergestellt. Des Weiteren wurde ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

Vielen Nutzern von gemieteten E-Scootern ist nicht bewusst, dass sie mit einem Kleinkraftrad am öffentlichen Verkehr teilnehmen und sich somit rechtlich innerhalb des StVG/StGB bewegen.


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