Wolfsburg. Anlieger müssen sich künftig nicht mehr an den Kosten für Straßensanierungen beteiligen. Die Straßenausbaubeitragssatzung wird aufgehoben und die von der Stadt benötigten Mittel für Sanierungen in der Zukunft durch eine Erhöhung der Grundsteuer B solidarisch von allen – Hausbesitzern, Mietern und Gewerbetreibenden – aufgebracht. Dies teilt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wolfsburg mit.
„Das ist ein Modell, um Einzelne nicht über Gebühr zu belasten und die Kosten auf eine breite Basis zu verteilen“, freut sich Ralf Krüger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. Ende Dezember 2019 wäre beschlossen worden, alle Straßenausbaumaßnahmen für 2020 und 2021 zurückzustellen, für die Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssten und für bereits umgesetzte Maßnahmen auf die Erhebung von Beiträgen zunächst zu verzichten. „Das war ein erster richtiger und wichtiger Schritt. Die jährliche Umlage ist aus SPD-Sicht weniger belastend und wird zudem auf eine größere Anzahl von Betroffenen verteilt – das ist gerecht“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Hans-Georg Bachmann. Denn in der Vergangenheit wäre es mancherorts zu unverhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen einzelner Anlieger gekommen.
Gänzlich Verzicht wäre nicht vertretbar
„Die Investition in die verkehrliche Infrastruktur ist eine wichtige Aufgabe der Stadt. Diese Aufgabe muss wahrgenommen werden. Ein gänzlicher Verzicht aber auf eine Gebührenbeteiligung der Bürger wäre angesichts der Haushaltslage der Stadt nicht vertretbar. Für ein etwa 750 Quadratmeter großes Grundstück, dessen Besitzer bis dato im Jahr 366,66 Euro bezahlt haben, müssen künftig etwa 403,32 Euro per anno entrichtet werden – das sind gerade einmal gut 36 Euro im Jahr beziehungsweise 3 Euro im Monat mehr“, rechnet Krüger vor.
Durch die vorhandenen Kapazitäten bei der Verwaltung und den Tiefbaufirmen könnten jährlich straßenbauliche Maßnahmen im Volumen von 2,5 Millionen Euro abgearbeitet werden – diese Summe werde in künftigen Haushalten der Stadt verankert. „Zur Festlegung des jährlichen Bauprogrammes der straßenbaulichen Maßnahmen wird von der Verwaltung eine Prioritätenliste aufgestellt und im Planungs- und Bauausschuss zur Zustimmung vorgelegt – da kann die Politik Prioritäten setzen und das ist gut so“, weiß stellvertretender Bauausschuss-Vorsitzender Bachmann.
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