Er wollte den Rucksack: Räuber tritt 18-Jähriger mehrmals gegen Kopf

Der Beschuldigte befindet sich in dieser Sache in einstweiliger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Der Mann muss sich am morgigen Mittwoch vor Gericht verantworten. (Symbolbild).
Der Mann muss sich am morgigen Mittwoch vor Gericht verantworten. (Symbolbild). | Foto: Thorsten Raedlein

Wolfsburg. Am morgigen Mittwoch muss sich ein 19-Jähriger vor dem Braunschweiger Landgericht wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dabei soll er eine 18-Jährige am 7. Februar gegen 0:25 Uhr diesen Jahres zu Boden gerissen haben und mehrfach den Kopf auf den Boden geschlagen und darauf eingetreten haben (regionalHeute.de berichtete). Anschließend sei er mit dem Rucksack des Opfers geflohen, wie aus einer Pressevorschau des Landgerichts hervorgeht.


Dem Beschuldigten, der sich in dieser Sache in einstweiliger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet, werde vorgeworfen, sich im Zustand der Schuldunfähigkeit dem Opfer in einer Fußgängerunterführung in Wolfsburg Westhagen von hinten genähert, ihren Körper samt Rucksack gegriffen und sie zu Boden gerissen zu haben. Hiernach habe er den Kopf der Geschädigten mehrfach auf den Boden geschlagen und sie auch im weiteren Verlauf körperlich misshandelt. Unter anderem habe er mit dem beschuhten Fuß mehrmals gegen den Kopf der Geschädigten getreten.

Hiernach habe er den Rucksack genommen, in dem sich unter anderem ihr Portmonee befunden habe und sei geflüchtet. Die Geschädigte habe durch den Angriff starke Schmerzen an Kopf und Nacken, erhebliche Schürfwunden im Gesichtsbereich, Schwindel und Übelkeit mit Erbrechen sowie ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Aufgrund einer psychischen Erkrankung habe der Beschuldigte im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Die Staatsanwaltschaft strebe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 11. Juni, fortgesetzt.


mehr News aus Wolfsburg


Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Justiz Polizei