Immer mehr Verstöße bei der Nutzung von E-Scootern

Die Polizei weist noch einmal auf die wichtigsten Regeln hin.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfsburg. In letzter Zeit werden vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern durch die Polizei festgestellt. Die Bandbreite erstreckt sich von dem Gebrauch nicht zugelassener und versicherter E-Roller, dem Nutzen durch zwei Personen sowie dem Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.


Erst vor wenigen Tagen sind drei Fahrer kontrolliert worden, von denen ein 29-jähriger Drogen konsumiert hatte. Die beiden anderen hatten vor Fahrtantritt Alkohol getrunken; der höchste Wert lag bei 1,66 Promille.

In den vergangenen Monaten ist eine Zunahme der Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu erkennen. Der Sachbearbeiter Einsatz und Verkehr der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt mahnt: "Das Fahren von E-Scootern unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es handelt sich genauso wie ein Auto um Kraftfahrzeuge. Je nach Höhe des Alkoholwertes beziehungsweise entsprechenden Ausfallerscheinungen oder gar Gefährdungen Dritter, sind Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen die Folge."

Die wichtigsten Regeln


Es müssen weiterhin folgende Regeln beachten werden
- Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich
- Es besteht Versicherungs- und somit auch Kennzeichnungspflicht, da es sich um Elektrokleinstfahrzeuge handelt
- Benutzung der E-Scooter ist nur durch eine Person zulässig; es dürfen keine Gegenstände transportiert werden
- Grundsätzlich sind Radwege zu nutzen; auf Gehwegen darf nicht gefahren werden
- Keine Handygebrauch während der Nutzung
- Die Promillegrenzen gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen; für unter 21-jährige oder Führerschein-Neulinge gilt ebenso eine Null-Promille-Grenze


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