Keine Vollverschleierung an Schulen: Das sagen die Abgeordneten

von Sandra Zecchino


Keine Vollverschleierung in Schulen?  Foto: Pixabay
Keine Vollverschleierung in Schulen? Foto: Pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Das Land Niedersachsen will ab dem kommenden Schuljahr die Vollverschleierung von Schülern verbieten. Noch im August soll der Landtag über eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes abstimmen. regionalHeute.de fragte bei den Abgeordneten im Landtag nach, wie sie zu der Änderung stehen.


Angelika Jahns, CDU


"Als innenpolitische Sprecherin der CDU Landtagsfraktion muss ich mit den Innenpolitikern das Thema Vollverchleierung im öffentlichen Raum bearbeiten. Die CDU Landtagsfraktion hat sich bereits seit längerer Zeit mit diesem Thema beschäftigt und im April 2017 einen Gesetzentwurf zur Vollverschleierung im öffentlichen Raum eingebracht. Ich halte es daher für geboten, entsprechend unseres Gesetzentwurfes, die Vollverschleierung in Gebäuden für Landesbehörden, Gerichte, des Niedersächsischen Landtgages, Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche aufnehmen, Sporthallen und Hallenbäder sowie in Wahlräumen zu untersagen.

Für die Vollverschleierung in Schulen haben sich die Kultuspolitiker aller Fraktionen für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Damit wird künftig die Vollverschleierung in Schulen untersagt, um einen ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten. Dem stimme ich voll und ganz zu."

Immacolata Glosemeyer, SPD


"Am 18. Mai hat der Kultusausschuss beschlossen, dass ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren bezüglich der Änderung und Konkretisierung des Schulgesetzes stattfinden soll. Bisher hatten die niedersächsischen Verbände die Gelegenheit sich schriftlich zum Gesetzentwurf zu äußern. Die mündliche Anhörung wird am 3. August im Rahmen einer öffentlichen Kultusausschusssitzung stattfinden. Die ausgiebige Diskussion und vor allem rechtliche Begutachtung der Gesetzesänderung ist also noch im Gange.

Der Gesetzentwurf soll bezüglich der Verschleierung klarstellen, dass eine Schule einem Schüler den Besuch verweigern kann, wenn die Kleidung beziehunsgweise Verschleierung eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich macht. Gleichzeitig ist es so formuliert, dass es keinen Automatismus gibt und die Schule einen Handlungsspielraum behält, wann sie eingreifen will.

Der Konkretisierung des Schulgesetztes stehe ich grundsätzlich positiv gegenüber. Das rechtliche Gutachten, welches die Landesregierung beauftragt hat, setzt sich differenziert und facettenreich mit komplexen Grundrechtsabwägungen auseinander. Auf Basis des Gutachtens haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Schulen Rechtssicherheit verschafft. Er ist aus meiner Sicht geeignet, um Gesichtsverschleierungen von Schülerinnen in öffentlichen Schulen zu unterbinden und das kann ich nur befürworten."


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