Kiosk-Einbrecher festgenommen


Nach einem Überfall auf einen Kiosk wurden zwei Täter vorläufig festgenommen. Symbolbild: Anke Donner
Nach einem Überfall auf einen Kiosk wurden zwei Täter vorläufig festgenommen. Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfsburg. Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass die Polizei zwei mutmaßliche Einbrecher festnehmen konnte.


Die Polizei informiert: Es war gegen 02.20 Uhr, als ein Zeitungsausträger eine eingeschlagene Scheibe an einem Kiosk in der Schulenburgallee feststellte. Zeitgleich bemerkte er in unmittelbarer Nähe zum Kiosk eine männliche Person, die sich in Richtung Hansaplatz davon bewegte. Daraufhin alarmierte der Zeuge geistesgegenwärtig über Notruf die Polizei und teilte den Beamten seine Feststellungen mit.

Mehrere Einsatzfahrzeuge


Die Polizei rückte mit mehreren Fahrzeugen aus und konnte Minuten später am Hansaplatz zwei Personen antreffen, bei denen auf eine Person die Beschreibung des Zeugen zutraf. Bei der Kontrolle der beiden Personen fanden die Beamten diverses Einbruchswerkzeug und Beute, die aus dem Kioskeinbruch stammte. Zwischenzeitlich war durch andere Einsatzkräfte bestätigt geworden, dass am Kiosk eingebrochen wurde. Nach ersten Erkenntnissen waren Unbekannte durch ein gewaltsam geöffnetes Fenster in den Kiosk gelangt und hatten Bargeld und diverse Alkoholika entwendet. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe zum Tatort, sowie der aufgefunden Gegenstände werden beide Personen vorläufig festgenommen und zur Dienststelle gebracht.

Täter polizeilich Bekannt


Eine Personalienfeststellung ergab, dass es sich um einen 27 Jahre alten polizeilich bekannten und 44 Jahre alten ebenfalls polizeilich bekannten Wolfsburger handelt. Da bei beiden Personen Atemalkoholgeruch festgestellt wurde, boten die Polizeibeamten den Beschuldigten einen Alkotest an. Der erbrachte bei dem 44 Jährigen 0,64 und bei dem 27-Jährigen 1,84 Promille. Bei der anschließenden Vernehmung räumte der 27-Jährige die Tat ein. Eine Tatbeteiligung des 44-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden. Da beide Personen einen festen Wohnsitz nachweisen konnten, wurden sie nach abschließender Vernehmung nach Hause entlassen.


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