Maskenpflicht auf den Wochenmärkten

Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Marktbesuchern und -beschickern eigehalten werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

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Wolfsburg. Die Wochenmärkte in Wolfsburg finden trotz der Corona-Pandemie zu den gewohnten Zeiten statt, sodass sich dort der Einkauf weiterhin unter freiem Himmel erledigen lässt. Allerdings gilt auch hier die Maskenpflicht. Das bedeutet, dass sowohl Kunden als auch Passanten, die sich während der Wochenmarktzeiten auf den Marktplätzen aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Dies teilt die Stadt Wolfsburg mit.


Verkäufer seien von dieser Verpflichtung ausgenommen. Es bestehe auch in dieser Woche die Möglichkeit, Alltagsmasken auf den Wochenmärkten gegen eine Schutzgebühr zu erwerben. Neben der Maskenpflicht sei auch weiterhin die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Metern sowohl zu anderen Marktbesuchern als auch zu den Marktbeschickern erforderlich. Imbissgerichte und Getränke dürfen auf den Marktplätzen während der Marktzeiten nicht verzehrt werden.